Eine Aufnahme vom Tag der ersten Sitzung des Nationalrats im Ausweichquartier im Großen Redoutensaal der Hofburg.

Foto: Matthias Cremer

Wien – 27 Jahre nach dem verheerenden Brand in der Wiener Hofburg, bei dem die Redoutensäle zerstört wurden und Lipizzaner und Bücher der Nationalbibliothek in Sicherheit gebracht werden mussten, bemängelt der Rechnungshof (RH) erneut gravierende Brandschutzmängel.

Acht Jahre keine Begehung

Der am Freitag veröffentlichte Bericht kritisiert unter anderem, dass kommissionelle Begehungen zum Teil acht Jahre zurücklagen, etwa im Gebäudetrakt Corps de Logis – er wird vom Museum für Völkerkunde genutzt – und in der Neuen Burg. Bei neun der 43 gewerblichen Mieter und den 47 Wohnungsmietern erfolgten keine Begehungen. Daraus würden Gefahren für Arbeitnehmer, Nutzer und Besucher resultieren, so der Rechnungshof.

Außerdem wurde die Empfehlung des Rechnungshofs, umfassende Brandmeldeanlagen zu installieren, nur teilweise umgesetzt – nach wie vor seien nur 26 Wohnungen mit Brandmeldeanlagen ausgestattet.

Auch ein Brandschutzkonzept im Kongresszentrum, in dem derzeit das Parlament tagt, sei nicht vollständig umgesetzt. "Es fehlte der Einbau oder Tausch von 13 Brandschutztüren", heißt es in dem Bericht. Wohlgemerkt: Der Bericht thematisiert den Stand von Herbst 2018. Die Burghauptmannschaft meldete dem RH nach Abschluss dessen Berichts, man habe acht der 13 Türen mittlerweile getauscht, für die restlichen fünf sei dies nicht nötig, weil die Brandschutzpläne revidiert worden seien. Der RH hat dies noch nicht kontrolliert, für den STANDARD war die Burghauptmannschaft vorerst nicht erreichbar.

Der RH kritisierte außerdem abermals Mängel beim Vergabecontrolling und empfahl der Burghauptmannschaft, eine "durchgängige, stimmige und transparente Dokumentation des Vergabeprozesses – im Sinne der Verbesserung des Vergabecontrollings – künftig sicherzustellen".

90 Nutzer geprüft, 55 Mängel gefunden

Geprüft wurden 90 sogenannte Nutzer der Hofburg, darunter Wohnungs- und gewerbliche Mieter, die Nationalbibliothek, die Präsidentschaftskanzlei, das Bundeskanzleramt und das Kunsthistorische Museum, die OSZE und die Albertina. Wichtig ist: Kontrolliert wurden die in der Hofburg genutzten Räumlichkeiten, nicht die Nutzer selbst. So zählt etwa das KHM als Nutzerin, weil sie die Schatzkammer in der Hofburg hat, die Albertina wiederum zählt an sich größtenteils als Teil der Hofburg.

Bei den Begehungen gemäß den "technischen Richtlinien vorbeugender Brandschutz" wurden insgesamt 55 Mängel festgestellt. Von den 14 schon im Jahr 2016 ausgesprochenen Empfehlungen des Rechnungshofes wurden fünf umgesetzt, weitere sechs nur teilweise und drei gar nicht. (elas, 13.9.2019)