Der Privatsenderverband zeigt weiterhin Unverständnis angesichts der vom ORF gewünschten weitreichenden Online-Erleichterungen.

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Vor kurzem hat sich der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) zu den Forderungen des ORF bezüglich seiner Onlineaktivitäten geäußert. VÖP-Geschäftsführerin Corinna Drumm spricht sich gegen die gewünschte Gesetzesänderung aus. Diese sei "gar nicht nötig, wenn der ORF neue Onlineangebote machen möchte".

Der einfachste Weg für den ORF sei das sogenannte Auftragsvorprüfungsverfahren, so Drumm. Die Bedingung für eine Genehmigung von ORF-Angeboten: Sie müssen im Rahmen des ORF-Unternehmensgegenstands liegen, einen wirksamen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags leisten und dürfen keine wettbewerbsschädigenden Auswirkungen haben.

GIS-Gebühren für Onlinecontent

Die neuen Onlinewünsche des ORF würden jedoch nicht in diesen Rahmen fallen. "Online first" würde bedeuten, dass Onlinecontent mithilfe staatlicher Beihilfen produziert und über das Internet verbreitet würde. Im Fall des ORF wäre diese Förderung die GIS-Gebühr. "Das wäre zwangsläufig eine große Marktverzerrung gegenüber all jenen österreichischen Medienanbietern, die keine GIS-Gebühren für ihren Onlineauftritt erhalten", sagt Drumm.

Ähnlich verhalte es sich mit der Smartphone-Thematik. Dem ORF ist es untersagt, "eigens für mobile Endgeräte gestaltete Angebote" zu machen. Soll heißen: Die Angebote, die vom ORF gemacht werden, dürfen sich nicht ausschließlich auf Apps beziehen. Drumm äußert sich hierzu folgendermaßen: "Warum sollte der ORF für die Bereitstellung von Inhalten, die er sonst nicht anbietet, weil sie nicht in den öffentlich-rechtlichen Auftrag fallen, Gelder aus der GIS-Gebühr verwenden dürfen? Es ist ja nicht so, dass es in diesen Märkten Angebotsknappheit oder ein Vielfaltsproblem gäbe."

"Fadenscheinige" Argumente

Zudem fordere ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz eine Ausweitung der Sieben-Tage-Beschränkung für TVthek-Inhalte – als Beispiel habe er dafür BBC genannt. Drumm hält dieses Argument für "fadenscheinig", da die BBC in vielen Bereichen "wesentlich stärkeren Beschränkungen als der ORF" unterliege. Im Gegensatz zum ORF sei die BBC gänzlich werbefrei und könne somit "den Werbemarkt gar nicht durch Ausweitungen ihres Angebots verzerren". (red, 13.9.2019)