Von Bad Aussee nach Ulan-Bator: Dort lebt die abgeschobene Familie in einer von Unterstützern bezahlten 54-Quadratmeter-Mietwohnung.

Foto: privat

Ulan Bator / Bad Aussee – Genau 19.998,59 Euro – eine vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Graz ausgestellte Rechnung über diese stattliche Summe erhielt Elisabeth Welzig in den ersten Septembertagen.

Welzig, grüne Gemeinderätin in Bad Aussee, ist Zustellungsbevollmächtigte einer mongolischen Familie, die – wie der STANDARD berichtete – fast fünf Jahre lang in der steirischen Kurstadt lebte, dort gut integriert und höchst beliebt war.

Appelle an Perschorn

Ungeachtet dessen wurden die fünf – Vater, Mutter und drei Kinder, das jüngste davon zehn Monate alt und in Bad Ischl geboren – am 30. August von Wien via Istanbul in die mongolische Hauptstadt Ulan-Bator geflogen. Appelle an Innenminister Wolfgang Peschorn, zu ermöglichen, dass die im Asylverfahren abgelehnte Familie den Ausgang ihres seit Ende Juni laufenden Bleiberechtsverfahrens in Österreich abwarten könne, verhallten folgenlos.

Über den Bleiberechtsantrag wird nun in Abwesenheit der Familie entschieden, und zwar höchstwahrscheinlich negativ, wie in Fällen vollzogener Abschiebung meist.

Bar oder per Überweisung

Für die Abschiebung soll die mongolische Familie bezahlen, bar beim BFA Graz oder aber auf ein Konto des Innenministeriums: für die Ausgaben, die der Republik Österreich laut oben genanntem BFA-Bescheid für die Abschiebung entstanden sind: Die "Flugkosten der Verfahrensparteien", sprich der Eltern, drei Kinder, einer Ärztin sowie "einer Eskorte".

Laut Schilderungen des abgeschobenen Vaters bestand letztere aus Polizisten, die, so wie auch die Ärztin, tatenlos in den benutzten Linienfliegern saßen und bei der Passkontrolle in Ulan-Bator kehrtmachten.

Unbezahlbar

Bezahlen kann die Familie die 19.998,59 Euro nicht. Derzeit lebt sie in einer 54-Quadratmeter-Wohnung in einem Neubauviertel Ulan-Bators, die sie mit Geld von Unterstützern in Bad Aussee mieten konnte.

Laut Welzig hat der Vater seine beiden älteren Söhne, die in Österreich auf Deutsch Lesen und Schreiben gelernt haben, bereits in Schulen angemeldet. Sie müssen sich nun das kyrillische Alphabet aneignen. Er selber besucht einen Kochkurs.

Gesetzlich so vorgesehen

Warum schreibt der österreichische Staat abgeschobenen Ausländern derart hohe Summen vor – wissend, dass das Geld wohl nicht einzutreiben sein wird? Im Innenministerium verweist ein Sprecher auf Paragraf 53 des BFA-Verfahrensgesetzes: "Kosten, die bei der Durchsetzung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme entstehen" sowie verfahrensgebundene Dolmetscherkosten "sind von dem Fremden zu ersetzen", heißt es da.

Abgeschobene Personen, so der Sprecher, seien also zum Zahlen verpflichtet. Um ihre Abschiebung zu vermeiden, hätten sie ja auch freiwillig zurückkehren können.

Rechnungen bisher Ausnahme

Hier relativiert der u. a. auf Asylfälle spezialisierte Anwalt Christian Schmaus, der – von den Bad Ausseer Unterstützern beauftragt – derzeit an einer Vorstellung gegen den Kostenbescheid arbeitet und Möglichkeiten einer legalen Wiedereinreise ausloten soll: Derartige Bescheide seien bisher "nur in Ausnahmefällen" erlassen worden.

Für Ausländer, die versuchen, auf legalem Weg wieder nach Österreich einzureisen, seien sie jedoch eine schwere Hypothek: "Dann wartet in Österreich ein Schuldenberg auf sie." Ihre angesichts der hohen Anforderungen ohnehin geringe Chance, einen Aufenthaltstitel zu erhalten, werde dadurch zusätzlich erschwert. (Irene Brickner, 14.9.2019)