Die Anwälte von Walter Meischberger, Peter Hochegger und drei weiteren Buwog-Angeklagten werden vom Staat bezahlt.

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Eines ist gewiss: Die Causa Buwog ist ein Großverfahren. 106 Verhandlungstage liegen bereits hinter Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser und weiteren 13 Angeklagten, hinter deren Anwälten, den Richtern und Staatsanwälten – und viele weitere Tage im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien werden folgen. Bis Weihnachten hat Richterin Marion Hohenecker, noch weitere 27 Termine ausgeschrieben – und daran, dass es 2020 weitergehen wird, zweifelt niemand. Begonnen hatte die Hauptverhandlung am 12. Dezember 2017. Es geht u. a. um den Vorwurf der Korruption, und es gilt die Unschuldsvermutung.

Eine teure Angelegenheit für die Angeklagten, eine einträgliche für die Anwälte. Allerdings: Fünf der Verteidiger – jene, die im Rahmen der Verfahrenshilfe tätig sind – haben bisher noch keinen Cent gesehen. Die "angemessene" Vergütung, die ihnen gemäß Rechtsanwaltsordnung dafür zusteht und die letztlich von der Republik getragen wird, ist noch nicht ausbezahlt. Die Kosten sind hoch, das Procedere ist aufwendig.

Hilfe fürs Verfahren

Fünf Angeklagte, darunter die Exlobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger, können sich ja mangels ausreichenden Vermögens und Einkommens keinen Verteidiger leisten und haben daher Verfahrenshelfer ("Pflichtverteidiger") zugestanden bekommen. Meischberger etwa wird von Jörg Zarbl vertreten, Hochegger von Leonhard Kregcjk.

Eine bestimmte Zahl solcher Mandate muss grundsätzlich jeder Rechtsanwalt übernehmen. Für diese Dienste am Rechtsstaat überweist die Republik dem Rechtsanwaltskammertag pro Jahr pauschal 18 Millionen Euro; das Geld fließt in den Topf für Anwaltspensionen.

Republik muss zahlen

Bei einem Großverfahren (mehr als zehn Verhandlungstage oder mehr als 50 Verhandlungsstunden im Jahr) haben freilich auch die Pflichtverteidiger ab dem elften Tag Anspruch auf "angemessene" Entlohnung. Die bemisst sich am Anwaltstarif; 25 Prozent werden aber abgezogen. Für diese Leistungen zahlt das Justizministerium aus seinem Budget "Sonderpauschalvergütungen" an die Anwaltskammern, die sie den Anwälten weiterreichen. Für die Verfahrenshelfer im Tierschützerprozess etwa (Freisprüche) überwies das Ministerium unter dem Titel Sonderpauschalvergütung in Summe 2,6 Millionen Euro.

Die Buwog-Verfahrenshelfer haben der Wiener Anwaltskammer ihre Leistungsverzeichnisse (Honorarnoten) für 2018 Ende März 2019 vorgelegt – und da sind hohe, im Einzelfall bis zu sechsstellige Summen zusammengekommen. Die Kammer überprüft die Leistungen noch: Die letzten 2018er-Verhandlungsprotokolle (in denen etwa die Dauer der Verhandlung festgehalten ist) sind erst vorige Woche eingelangt. Nach der Prüfung kann es (weil das Verfahren ja noch läuft) Vorschüsse für die Buwog-Verfahrenshelfer geben.

Anwälte bekommen nicht alles

Dass die Pflichtverteidiger das gesamte von ihnen errechnete Honorar bekommen, ist äußerst unwahrscheinlich. Die Wiener Anwaltskammer zahlt nur so viel, wie sie vom Justizressort zugewiesen bekommt.

Für 2018 hat sie das Ministerium auf Basis ihrer Berechnungen um 300.000 Euro für Verfahrenshilfevorschüsse (Sonderpauschale) gebeten, bekommen hat sie rund 115.000 Euro. Derzeit stehen noch rund 60.000 Euro zur Verfügung – und die werden für die Buwog sicher nicht reichen.

Wissen werden die Anwälte das diese Woche: Da will die Kammer über die Vorschüsse entscheiden. (Renate Graber, 16.9.2019)