Die Aktion 20.000 sollte Langzeitarbeitslose fördern. Im Gastkommentar erläutert Wirtschaftsforscher Oliver Picek, was die Beschäftigungsmaßnahme gebracht hat und ob man sie wiederaufnehmen sollte.

Diese Woche stimmt der Nationalrat über eine Teilverlängerung der Aktion 20.000 ab. Sie ist Österreichs einziges Programm, das dauerhaft zusätzliche öffentlich geförderte Arbeitsplätze speziell für Langzeitarbeitsarbeitslose schafft. Sollen die im Nationalrat vertretenen Parteien dem zustimmen?

Ein Rückgriff auf die Geschichte der Aktion 20.000 ist hilfreich: Nach einer erfolgreichen Pilotphase beendete die Regierung Kurz in Funktion von Ex-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein die Aktion als erste Amtshandlung vorzeitig. Statt 20.000 langzeitarbeitslosen Menschen über 50 für zwei Jahre einen gesellschaftlich sinnvollen Arbeitsplatz bereitzustellen, konnte das Programm es daher nur für knapp 4000 tun. Mit Ende Juni 2019 ist die Aktion 20.000 ersatzlos ausgelaufen. Hunderte ehemals langzeitarbeitslose Menschen wurden zurück in die Langzeitarbeitslosigkeit und gesellschaftliche Ausgrenzung entlassen.

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Arbeitsvermittlung, um die Ecke gedacht: Die Aktion 20.000 soll ältere Langzeitarbeitslose fördern, allerdings nicht in Konkurrenz zu bestehenden Jobs.
Foto: Picturedesk / Elmar Gubisch

Geringe Jobchancen

Noch ist nicht endgültig klar, wie viele der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitervermittelt oder übernommen werden konnten. Erste Analysen des AMS deuten auf eine Übernahmequote von rund 30 Prozent hin, aber belastbare Zahlen für ganz Österreich werden sich erst mit der Zeit in den Arbeitsmarktdaten zeigen.

Was für den Außenstehenden wie eine niedrige Zahl klingen mag, ist für mit der Materie Vertraute dennoch ein großer Erfolg. Denn die Langzeitarbeitslosen in der Aktion 20.000 waren zuvor im Schnitt fast drei Jahre arbeitslos. Zum Vergleich: Einer Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts von 2013 zufolge findet weniger als eine von zwanzig "arbeitsmarktfernen" Personen über 55 Jahren in den nächsten eineinhalb Jahren wieder einen dauerhaften Arbeitsplatz. Mit weiteren sogenannten Vermittlungshemmnissen wie geringer Qualifikation sinkt die statistische Chance auf einen dauerhaften Job auf nur mehr drei Prozent, mit zusätzlich einem Wohnort im Osten Österreichs fast auf null.

Zahlen bestätigen Wirksamkeit

Das wichtige Kriterium für die Einordnung ihrer Wirksamkeit ist, dass es der Beschäftigungsaktion auch tatsächlich gelingt, die Arbeitslosigkeit der Zielgruppe zu senken. Mit Daten des AMS kann man jene Bezirke Österreichs, in denen die Aktion 20.000 ab 1. Juli 2017 stattgefunden hat, vergleichen mit jenen, in denen sie per Ministerweisung nicht einmal anlaufen durfte. Dadurch ergab sich während der Pilotphase im Dezember 2017 ein eindeutiges Ergebnis.

In den Teilen Österreichs ohne Aktion 20.000 stieg die Langzeitarbeitslosigkeit von Menschen über 50 Jahren in diesen sechs Monaten um mehr als 600 Personen (plus zwei Prozentpunkte). In Regionen mit Aktion 20.000 waren hingegen um 700 Menschen weniger arbeitslos (minus elf Prozentpunkte). Dieser Trend hat sich bis zum Ende der Aktion fortgesetzt, wie neuere AMS-Daten zeigen: Bis zum Ende der Aktion blieb die Langzeitarbeitslosigkeit der über Fünfzigjährigen um rund zehn Prozentpunkte niedriger in den Regionen, die mitgemacht haben. Mit Stand 1. Juli hatten die Bezirke der Aktion 20.000 prozentuell wesentlich weniger langzeitarbeitslose Menschen über 50 (minus 19 Prozentpunkte) als jene ohne Aktion 20.000 (minus zehn Prozentpunkte) – jeweils im Vergleich zum Beginn der Pilotphase. Trotz des Zusammenstutzens der Aktion auf ein Fünftel ihrer geplanten Größe ist das ein sehr positives Ergebnis, das die zu Beginn gehegten Erwartungen erfüllt.

Staat schafft Arbeit

Hartinger-Klein erinnerte einst die Opposition denkwürdig daran, dass nur die Wirtschaft die Arbeit schaffe. Als Fazit bleibt, dass auch der Staat die Arbeit schafft. Bei Beamten, Polizistinnen, Krankenschwestern, Fluglotsinnen und vielen anderen Tätigkeiten entscheidet er über Notwendigkeit, plant, organisiert und finanziert. Die Republik kann "die Arbeit" sogar vergleichsweise günstig für Langzeitarbeitslose über 50 schaffen, weil sie ihnen ohnehin sonst für (sehr) lange Zeit Notstandshilfe zahlen muss. Warum sollte man daher nicht die ihnen zustehende Notstandshilfe nehmen, etwas hinzuzahlen und so ein ordentliches sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ermöglichen. Das wäre nur dann Geldverschwendung, wenn die neu angestellten Personen unnötige Tätigkeiten verrichten. Doch wenn die Angestellten der Gesellschaft brauchbare Dienstleistungen erbringen, dann ist es ein Gewinn für alle.

Sinnvolle Tätigkeiten

Alltagsbegleiterinnen verbessern das Leben von hilfsbedürftigen alten Menschen und entlasten deren Angehörige psychisch und körperlich. Schulsekretäre nehmen Lehrerinnen die belastende administrative Arbeit ab und verbessern indirekt die Qualität des Unterrichts. Zusatzbetreuerinnen von behinderten Kindern und Sozialtaxis ermöglichen Eltern wieder ein geregelteres Arbeitsleben und erhöhen dadurch das Arbeitsangebot und Produktionspotenzial.

Deutschland, Luxemburg, Frankreich, die Städte Berlin und Wien schaffen mittlerweile alle spezifisch Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose – zumeist im öffentlichen Bereich, nach Kollektivvertrag oder Mindestlohn, und nicht als Konkurrenz zu bestehenden Dienstverhältnissen. Es würde den österreichischen Arbeitslosen guttun, wenn die künftige Bundesregierung diese Praxis wieder aufleben lässt. Denn die Langzeitarbeitslosigkeit ist aufgrund einer Kombination von schwachem Wachstum seit der Finanzkrise und höherem Arbeitskräfteangebot aus dem In- und Ausland mit rund 145.000 Personen im Durchschnitt des vergangenen Jahres noch immer fast dreimal so hoch wie vor einem Jahrzehnt. (Oliver Picek, 18.9.2019)