Ins Wahllokal gehen, sein Kreuz auf dem Stimmzettel machen, seinen Beitrag zur politischen Zukunft des Landes, in dem man lebt, leisten. Was für die meisten selbstverständlich ist, davon ist in Österreich mehr als eine Million Menschen ausgeschlossen: Jede sechste Person, in Wien sogar jede dritte Person, ist aufgrund einer nichtösterreichischen Staatsangehörigkeit nicht wahlberechtigt. Darunter Menschen, die teils schon seit Jahrzehnten hierzulande ihren Lebensmittelpunkt haben – oder die sogar hier geboren sind. Somit fehlt jenen jeglicher Einfluss auf politische Entscheidungen, die sie jedoch genauso betreffen wie den wahlberechtigten Rest der Bevölkerung – obwohl sie hier arbeiten und Steuern zahlen. Ausnahmen gibt es dafür bislang nur für EU-Bürgerinnen und -Bürger. Diese dürfen bei Kommunalwahlen beziehungsweise in Wien bei Bezirksvertretungswahlen teilnehmen.

2004 wurde eine von SPÖ und Grünen eingebrachte Gesetzesnovelle, die ausländischen Staatsbürgern nach fünf Jahren Aufenthalt das Wahlrecht ermöglicht hätte, vom VfGH gekippt. Denn in der Verfassung stehe: "Das Recht geht vom Volk aus", und die Volkszugehörigkeit sei an die Staatsbürgerschaft gekoppelt.

Soll das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft gekoppelt sein?
Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Dagegen setzt die bereits zum vierten Mal von SOS Mitmensch organisierte "Pass-egal-Wahl" ein Zeichen – österreichweit können am 24.9.2019 alle teilnehmen, die über 16 Jahre alt sind und in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben.

Wie fühlt es sich an, da, wo man zu hause ist, kein Wahlrecht zu haben?

Werden Sie oder Ihre Eltern zur "Pass-egal-Wahl" gehen? Und wie ist Ihre Meinung: Soll ausschließlich die Staatsbürgerschaft über die Wahlberechtigung entscheiden? Welche sinnvollen Lockerungen könnten Sie sich vorstellen, die das Wahlrecht inklusiver machen würden? (aan, 19.9.2019)