Die Mehrheit muss nicht immer recht haben. Aber wenn sich alle Parteien außer der FPÖ darauf festlegen, dass die im Februar 2018 durchgeführte Hausdurchsuchung beim Verfassungsschutz (BVT) eine gefährliche Situation hervorgerufen hat, dann ist da wohl etwas dran. Abgesehen von den Freiheitlichen bestreitet mittlerweile niemand mehr, dass Herbert Kickl als Innenminister über seine Vertrauten die Justiz beeinflussen und dem Verfassungsschutz schaden wollte. Außerdem steht fest, dass Österreich haarscharf an der Einrichtung einer streng geheimen Überwachungseinheit unter Kontrolle der blauen Beamten vorbeigeschrammt ist. Ebenso unstrittig ist für alle Parteien, diesmal mit Ausnahme der ÖVP, dass im Innenministerium schwarze Netzwerke aktiv sind, die nicht nur im Interesse der Republik, sondern auch im Sinn der Volkspartei agieren. Dass diese Erkenntnisse so deutlich kommuniziert werden, ist dem Untersuchungsausschuss zu verdanken, der nun knapp 17 Monate aktiv war. Sein Abschlussbericht ist ein Stück Zeitgeschichte, aus dem sich vor allem drei Lehren ableiten lassen.

Der BVT-Untersuchungsausschuss wurde nach 46 Sitzungen beendet.
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Erstens: Das BVT braucht Hilfe und Anerkennung. Die Behörde ist erst 17 Jahre jung, aber in ihren Strukturen veraltet. Eine Reform ist dringend notwendig – gut, dass sich Innenminister Wolfgang Peschorn schon jetzt darum kümmert. Aber das Amt muss dann auch mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden. Bis zur berüchtigten Razzia fristete das BVT in Politik und Öffentlichkeit ein Schattendasein. Nun wurde hoffentlich bemerkt, dass ein effektives BVT doch nicht so unwichtig ist.

Zweitens: Sicherheit muss auch Chefsache sein. Es war zu erwarten, dass Kickl als Minister kontroverse Aktionen liefern würde. Als das – und noch viel mehr – geschah, blieb die ÖVP weitestgehend stumm. Zwar gibt es in Österreich keine Richtlinienkompetenz, sondern die Eigenverantwortung der einzelnen Minister. Aber dennoch muss klar sein, dass der Kanzler sich auch um die Sicherheit der Republik kümmern muss – und nicht wegsehen darf, wie es Altkanzler Sebastian Kurz getan hat.

Drittens: U-Ausschüsse funktionieren. Der BVT-Ausschuss lieferte wertvolle Erkenntnisse. Dass immer nur ein einziger, per Minderheitsbeschluss eingesetzter U-Ausschuss aktiv sein darf, schadet der Demokratie. Hier muss man dringend über eine Aufstockung nachdenken. Auch wenn die Skandale hoffentlich weniger werden. (Fabian Schmid, 18.9.2019)