Mehr Geld für die Pensionisten: Sind die hunderten Millionen, die der Nationalrat ausgab, gerechtfertigt.

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Wien – Der Gang in die Frühpension wird wieder leichter: Wer 45 Jahre lang gearbeitet hat, darf künftig ohne Abschläge mit 62 in Pension gehen – auch wenn das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren noch nicht erreicht ist.

Für den einzelnen Pensionisten macht das einen großen Unterschied, rechnet die Arbeiterkammer vor: Ein durchschnittlicher Langzeitversicherter, der mit 62 in den Ruhestand tritt, bekommt dank Abschlagsbefreiung künftig 368 Euro brutto im Monat mehr.

Doch was kostet das die Steuerzahler, die das Pensionssystem alimentieren? Die SPÖ, die mit der FPÖ eine Mehrheit gefunden hat, rechnet mit 6900 Zugängen und Kosten von 50 Millionen im Jahr. Das Finanzministerium nennt keine Zahl, kolportierte 380 Millionen bestätigt man nicht.

"Zukunftsraub" und "Unfug"

Die Neos haben sich auch so ihr Urteil gebildet. "Von einem Zukunftsraub-Paket für nächste Generationen" spricht der Abgeordnete Gerald Loacker und meint damit auch den zweiten einschlägigen Beschluss vom Donnerstagabend: Niedrige Pensionen bis 1111 Euro wurden über die Teuerungsrate hinaus um 3,6 Prozent angehoben. Loacker fühlt sich an den berüchtigten 24. September 2008 erinnert, als der Nationalrat in Vorwahllaune viele kostspielige Vorhaben beschlossen hatte: Die damalige Sitzung sei gegen die heurigen Vorwahlbeschlüsse "ein Lercherlschas" gewesen.

Zur neuen Frühpensionsregelung, die wegen des unterschiedlichen Pensionsalters vorerst nur Männer betrifft, fällt auch Bernd Marin nichts Positiveres ein. Dieser "Unfug" unterlaufe Bemühungen, das Pensionsantrittsalter zu erhöhen, sagte der Pensionsexperte im Ö1- Mittagsjournal und spricht von einer "Arbeitsstilllegungsprämie" für Menschen, die sonst womöglich weitergearbeitet hätten.

Anders urteilt der OECD-Experte Christopher Prinz auf Anfrage des STANDARD: Wenn jemand 45 Jahre gearbeitet hat, sei es nachvollziehbar, die Pension ohne Abschläge zu gewähren. Problematisch wäre es dann, wenn durch Anrechnung vieler Ersatzzeiten auch gut verdienende Akademiker, die locker weiterarbeiten könnten, profitierten. Doch das dürfte nicht der Fall sein: Der Antrag nennt als einzige Ausnahme fünf Jahre für Kindererziehung. (Gerald John, 21.9.2019)