Richter Oskar Malecky muss sich am Landesgericht Korneuburg mit Bürgermeister-Unterwäsche beschäftigen.

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Korneuburg – Die Retzer "Unterhosen-Affäre" beschäftigte am Freitag die Justiz in Korneuburg. Bürgermeister Helmut Koch (ÖVP) hatte eine Zivilklage auf Unterlassung und Widerruf gegen Stadträtin Elisabeth Germann (SPÖ) eingebracht. Die hatte im Sommer in einem offenen Brief behauptet, der Ortschef habe bei einer Besprechung am 18. Juli seine Hose geöffnet, bis die Unterhose zu sehen war. Das will Koch nicht auf sich sitzen lassen.

"Auf die Frage der (Volksschul-)Direktorin, ob jemand Kaffee möchte, hat Bürgermeister Koch geantwortet, selbstverständlich schwarz, er sei schwarz bis ins Innerste, er habe sogar schwarzes Blut und schwarze Unterhosen an. Dann hat er die Hose geöffnet bis seine Unterhose sichtbar war und gesagt, ach schau heute ist sie gestreift", hieß es in Germanns Schreiben.

Rücktritt und Ausschluss gefordert

Von ÖVP-Landesparteichefin Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner forderte Germann damals einen Ausschluss des Stadtchefs aus der Volkspartei sowie dessen Rücktritt als Bürgermeister.

Im Prozess am Freitag wies Koch einmal mehr die Vorwürfe zurück, wie die Niederösterreichischen Nachrichten" berichten. Die mediale Aufmerksamkeit, die die Causa mit sich brachte, bezeichnete er als "Erniedrigung – nicht nur für mich, auch für unsere schöne Stadt". Germann blieb dabei, dass der Stadtchef vor ihr die Hose geöffnet hat. Sie sei daraufhin "sprachlos" gewesen, bekräftigte die SPÖ-Politikerin.

Volksschuldirektorin stand mit Rücken zur Szene

Die Volksschuldirektorin, die mit ihrer Kaffeefrage die Sache ausgelöst haben soll, gab als Zeugin zu Protokoll, sie könne nichts zur Angelegenheit sagen. Denn sie sei mit dem Rücken zu den anderen gestanden, die Atmosphäre sei aber so "wie immer" gewesen.

Sowohl Richter Oskar Maleczky als auch der Stadtrat einer Bürgerliste, der ebenfalls als Zeuge geladen war, bemühten sich, einen Vergleich zwischen den beiden Streitparteien zu vermitteln. Erfolglos. Maleczky wird nun also ein Urteil fällen müssen, das den Parteien schriftlich zugestellt wird. (red, 20.9.2019)