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Baroness Brenda Hale ist Vorsitzende des britischen Supreme Court.

Foto: Kevin Leighton/UK Supreme Court/Handout via REUTERS

Baroness Brenda Hale hat in letzter Zeit viele Sonderschichten eingelegt. Am Dienstag präsentierte die Vorsitzende des Obersten Gerichts des Vereinigten Königreichs vor den Augen Millionen Interessierter live die Ergebnisse ihrer letzten arbeitsintensiven Phase mitten in einer Zeit, in der das Gericht sonst noch urlaubt: Die Zwangspause des britischen Parlaments, die Premierminister Boris Johnson erwirkt hatte, sei unrechtmäßig und somit nichtig.

Betont ruhig, mit bedachten Worten trug die 74-jährige Baroness die weitreichende Entscheidung des Supreme Court vor. Der Job der Obersten Richterin ist in Zeiten des Brexits ohnehin keiner für schwache Nerven. Bereits 2016 entschied das Richterkollegium – damals war Hale noch Vizevorsitzende -, dass die Regierung die Zustimmung des Parlaments benötigte, um den Brexit offiziell auszulösen. Von den Medien wurden die Obersten Richter damals als "Feinde des Volkes" gebrandmarkt. Unbeeindruckt von solch öffentlichen Urteilen übernahm die Brexit-Gegnerin 2017 selbst den Vorsitz des Höchstgerichts und stieg damit zur höchstrangigen weiblichen Richterin in der Geschichte der britischen Justiz auf.

Vorzeigekarriere als Juristin

Ihrer ruhigen Beharrlichkeit hat die als Tochter eines Lehrerehepaares in Richmond Geborene auch ihre Vorzeigekarriere als Juristin zu verdanken. Nach dem Studium in Cambridge verbrachte Hale 18 Jahre als Wissenschafterin, lehrte Rechtswissenschaften an der Universität Manchester, wurde Professorin und qualifizierte sich als Rechtsanwältin. In den 1980er-Jahren trat sie als erste Frau der Rechtskommission bei. Ein konsequent feministischer Ansatz zog sich dabei durch ihr gesamtes Wirken.

Als Hale 2004 als erste Lordrichterin ins Oberhaus einzog und in den Adelsstand erhoben wurde, wählte sie ein Wappen mit dem lateinischen Motto "Omnia Feminae Aequissimae". Equal to Everything ist auch der Titel eines Kinderbuchs, in dem ihre Lebensgeschichte kindgerecht nacherzählt wird.

Hale, selbst Mutter einer Tochter, ist in zweiter Ehe verheiratet mit Julian Farrand, einem ihrer Kollegen aus der Rechtskommission. Ihre erste Ehe mit einem Kollegen wurde 1992 unter munterer Anteilnahme der britischen Klatschpresse geschieden. Die ehrwürdige Richterin mit einem Faible für eigenwillige Broschen wird im Jänner 75 Jahre alt, das obligatorische Rentenalter im Obersten Gericht. (Manuela Honsig-Erlenburg, 24.9.2019)