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Der Streit um einen umgekippten Kaffee im Flugzeug landete nun vor dem EuGH.

Foto: Getty/Spencer Platt

Luxemburg/Schwechat – In einem Rechtsstreit um die Haftung für einen auf einem Niki-Flug umgekippten heißen Kaffee hat die Klägerin einen Etappensieg gegen die Fluglinie errungen. Die Verletzung der Passagierin sei als Unfall zu werten, erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs am Donnerstag.

Ein Urteil wird erst im kommenden Jahr erwartet. Üblicherweise folgen die EU-Richter dem Generalanwalt in vier von fünf Fällen.

Der Oberste Gerichtshof hat den Rechtsstreit (C-532/18) zwischen dem sechsjährigen Mädchen, das durch seinen Vater vertreten wird, und der Insolvenzverwalterin der Niki Luftfahrt GmbH zu entscheiden. Das Mädchen verlangt eine Entschädigung für Verbrühungen, die es auf einem Flug von Spanien nach Österreich erlitt, als ein Becher mit heißem Kaffee aus ungeklärter Ursache umkippte. Der Oberste Gerichtshof hat den Fall an den EuGH verwiesen.

"Unfall" oder nicht?

Die EU-Richter haben dabei insbesondere zu klären, ob es sich um einen die Haftung des Luftfrachtführers begründenden "Unfall" im Sinne des Übereinkommens von Montreal handelt, wenn ein Becher mit heißem Kaffee, der in einem in der Luft befindlichen Flugzeug auf dem Ablagebrett des Vordersitzes abgestellt ist, aus ungeklärter Ursache ins Rutschen gerät und umfällt, wodurch ein Fluggast Verbrühungen erleidet.

Nach Ansicht des Generalanwaltes fallen Umstände wie im vorliegenden Fall unter diesen Unfallbegriff. Für den Geschädigten wäre es übermäßig schwierig, das Vorliegen eines für die Luftfahrt typischen Risikos oder eines Kausalzusammenhangs mit der Luftfahrt nachzuweisen, argumentierte der EuGH-Anwalt. Passagiere hätten nämlich keinen Zugang zu allen technischen Daten betreffend den Flugverkehr. (APA, 26.9.2019)