Rote Wahlkämpfer Rainer Wimmer, Pamela Rendi-Wagner: Der SPÖ macht die von ihr mitbeschlossene Spendenobergrenze zu schaffen.

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Der Event sah einer Wahlkampfveranstaltung der SPÖ zum Verwechseln ähnlich, war offiziell aber keine: Als Spitzenkandidatin Pamela Rendi-Wagner vor knapp drei Wochen im Wiener Gasometer auftrat, zahlte nicht die Partei die Rechnung, sondern der Verein "GewerkschafterInnen in der SPÖ" – und dabei blieb es nicht. Insgesamt lassen die roten Arbeitnehmervertreter 300.000 Euro für den Wahlkampf springen.

Die Frage, aus welcher Tasche das Geld stammt, ist entscheidend: Schließlich gilt seit Juli ein von der SPÖ mitbeschlossenes strenges Limit für Wahlhilfe von außen. Parteien dürfen maximal 7500 Euro pro Jahr von einem einzelnen Spender annehmen, alle Spenden zusammen sind mit 750.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Nur 7500 Euro pro Spender und Jahr erlaubt

Fallen die Leistungen der Gewerkschafter unter diese Kategorie? Der Politologe Hubert Sickinger beantwortet die Frage mit einem Ja: Es handle sich um Sachspenden, die von der SPÖ und deren Kandidaten offenbar angenommen wurden. Schließlich ist Rendi-Wagner ja im Gasometer aufgetaucht, schließlich ist der vom Verein mit Plakaten und Flyern beworbene FSG-Chef Nummer zwei auf der Bundesliste der SPÖ für die Wahl. Dass die Aktivitäten völlig unabhängig von der Partei durchgeführt würden, ließe sich angesichts gemeinsamer Events auch schwer behaupten, sagt Sickinger und schließt daraus: "Die 300.000 Euro verletzen die Spendenobergrenze von 7500 Euro."

Knackpunkt ist laut dem Experten, dass der Gewerkschafterverein zwar der SPÖ nahesteht, aber eine eigenständige Organisation ist. Um das zu verdeutlichen, lohnt ein Blick in die Vergangenheit. Vor sieben Jahren hat die Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter (FSG) ihren Status als offizielle Teilorganisation der SPÖ aufgegeben. Offiziell erfolgte der Schritt, um Partei- und Gewerkschaftsarbeit sauber zu trennen – nach einer kritischeren Interpretation hingegen wollte sich die FSG die strengeren, für Parteien geltenden Transparenzregeln ersparen.

Um ihren Einfluss in der Partei nicht zu verlieren, schaltete die FSG den Gewerkschafterverein zwischen, dem dieselben Funktionäre wie der FSG angehören. Auch wenn die Organisation etwa Delegierte zum SPÖ-Parteitag schickt, sei sie formell kein Teil der Partei mehr, sondern – so stand es im letzten roten Rechenschaftsbericht – lediglich "nahestehend", argumentiert Sickinger: Damit gelte die Spendenbegrenzung.

Man wird ja noch werben dürfen

Tatsächlich? Vereinschef und FSG-Geschäftsführer Willi Mernyi widerspricht vehement. Erstens führten die Gewerkschafter in der SPÖ ihre Veranstaltungen und Kampagnen sehr wohl eigenständig, ohne Absprachen mit der Partei durch. Bei einem Event wie im Gasometer bekomme Parteichefin Rendi-Wagner lediglich eine Einladung und einen "Slot", also einen Zeitpunkt, zu dem sie da sein müsse, sagt Mernyi: "Die SPÖ kann uns weder verbieten noch anschaffen, eine Veranstaltung abzuhalten." Aber es werde Gewerkschaftern wohl noch erlaubt sein, für eine Partei zu werben, die ihrer Meinung nach die Interessen der Arbeitnehmer am besten vertritt.

Zweitens sei der Verein formell natürlich ein Teil der SPÖ, was ja gerade der Umstand belege, dass er Delegierte für den Bundesparteitag nominiere. Ausgaben einer Teilorganisation einer Partei gelten naturgemäß nicht als Spenden, fallen aber sehr wohl unter die Obergrenze für Wahlkampfausgaben von sieben Millionen Euro.

Ob die 300.000 Euro in die Kostenaufstellung der SPÖ einfließen werden? "Wir werden selbstverständlich ordnungsgemäß abrechnen", sagt Mernyi. "Aber ich bin gespannt, ob das in der ÖVP für all die Bauern, die auf ihren Feldern Kurz-Schilder aufgestellt haben, genauso gilt." (Gerald John, 25.9.2019)