Wien – Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nun auch offiziell gegen den ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, seinen ehemaligen Leibwächter R. und Straches frühere Büroleiterin S. wegen des Verdachts der Untreue. In einer Aussendung gab Thomas Vecsey, Sprecher der Anklagebehörde, bekannt, dass der Verdacht bestehe, das Trio habe "seit mehreren Jahren Privatausgaben von Heinz-Christian Strache im Wege von Scheinbelegen der Freiheitlichen Partei verrechnet und diese dadurch in einem 5.000 Euro übersteigenden Betrag am Vermögen geschädigt".

"Vielzahl an Unterlagen sichergestellt"

Das Verfahren stehe allerdings erst am Anfang, dennoch habe man schon einiges Material gesammelt. "Im Zuge bereits durchgeführter Ermittlungsmaßnahmen wurde bereits eine Vielzahl an Unterlagen, insbesondere Rechnungsbelege, sichergestellt", schreibt die Staatsanwaltschaft. Diese müssen nun ausgewertet werden, zusätzlich weitere etwaige Beschuldigte und Zeugen befragt und andere Ermittlungsschritte gesetzt werden.

Heinz-Christian Strache und sein ehemaliger Leibwächter R. stehen im Fokus der Untersuchungen der Staatsanwaltschaft.
Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Für Strache und seine beiden ehemaligen Mitarbeiter gilt natürlich vorerst weiter die Unschuldsvermutung. Sollte es zu einer Anklage und Verurteilung kommen, droht eine Haftstrafe bis zu drei Jahren, da der Schaden über 5.000 Euro betragen würde.

Zugute kommen könnte dem Trio dabei eine Reform des Untreueparagrafen im Strafgesetzbuch, die am 1. Jänner 2016 in Kraft trat. Seit damals muss man einen mehr als 300.000 Euro betragenden Schaden verursachen, damit einem bis zu zehn Jahre Haft drohen. Davor lag dieser Grenzwert ab 2005 bei lediglich 50.000 Euro.

Da der Akt bei der Staatsanwaltschaft als Verschlusssache firmiert, könnten vorerst keine näheren Auskünfte gegeben werden, stellte Vecsey klar. (red, 26.9.2019)