Wurden in einer Karikatur als Ratten dargestellt: Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus im Ibiza-Video.

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Wien – Der Presserat hat eine von einem Leser beanstandete Karikatur von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in der "Krone Bunt", in der beide als Ratten dargestellt wurden, nicht als Ethikverstoß bewertet. Laut dem Senats 2 des Presserats verstößt die Karikatur (Titel "Ratten mit Korruptionshintergrund!") nicht gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Anspielung auf Ibiza-Video

Die Karikatur von Mitte Mai zeigt zwei Ratten in einem Zimmer, das jenem auf der Villa im Ibiza-Video von Strache ähnelt. Die links im Bild stehende Ratte stellt mit der rechten Hand pantomimisch eine Pistole dar – in Anspielung auf Gudenus, der bei dem Treffen mit der vermeintlichen russischen Oligarchin im Sommer 2017 mit einer ähnlichen Geste den Waffenproduzenten Gaston Glock darstellen wollte (was aufgrund von Sprachbarrieren mündlich nicht einwandfrei gelang). Weiter vorne auf der rechten Seite der Karikatur sitzt die andere Ratte auf einem Sofa, die mit Strache assoziiert wird. Sie trägt Brille und hält eine Zigarette in der Pfote. Neben ihr befindet sich eine Zeitung mit dem blau hinterlegten Namen "Kronen Zeitung NEU" und der Schlagzeile "FPÖ + 50% Wähle[r]" – ein Anspielung auf Straches Überlegungen, mithilfe der vermeintlichen Oligarchin Einfluss auf die "Kronen Zeitung" zu bekommen. Der Begleittext der Karikatur lautet: "Ratten mit Korruptionshintergrund! (Entschuldigung bei der Spezies Ratte!)".

Der Senat 2 betonte laut Aussendung des Presserates, dass bei Karikaturen und anderen satirischen Darstellungen die Pressefreiheit "besonders weit reicht": "Für diese Ausdrucksformen sind spöttische Elemente und beißende Kritik typisch". Allerdings würde es auch bei Karikaturen Grenzen geben, "die insbesondere dann überschritten werden, wenn durch die Abbildung die Menschenwürde der Betroffenen verletzt wird". Die Posen der beiden Ratten ließen aber keinen Zweifel zu, dass hier auf die Situation im "Ibiza-Video" angespielt werde, hieß es in der Beurteilung.

Tiermetaphern grundsätzlich abzulehnen

Grundsätzlich hält der Senat fest, dass die Verwendung von Tiermetaphern für Personengruppen aus medienethischer Sicht abzulehnen sei. Eine Darstellung als Ratte oder Ungeziefer deute "grundsätzlich darauf hin, dass ein Eingriff in die Menschenwürde vorliegt". Allerdings verwies der Senat darauf, dass im April 2019 in einer Zeitung der FPÖ Braunau ein Gedicht mit dem Titel "Die Stadtratte (Nagetier mit Kanalisationshintergrund)" veröffentlicht wurde, in dem Vergleiche zwischen Asylwerbern und Ratten gezogen wurden und über "Vermischung von Kulturen" gereimt wurde. "Das 'Ratten-Gedicht' löste über einen längeren Zeitraum eine intensive öffentliche Diskussion aus", so der Presserat.

"Nach Meinung des Senats spielt die satirische Darstellung von Strache und Gudenus als Ratten bewusst und deutlich auf dieses 'Ratten-Gedicht' der FPÖ-Braunau an", heißt es im Urteil. Vor diesem Hintergrund erscheine die Darstellung der beiden FPÖ-Politikern aus medienethischer Sicht gestattet, heißt es in der Aussendung. Auch wird darauf verwiesen, dass die beiden ehemaligen Spitzenpolitiker sich das Verhalten der Bezirksorganisation Braunau als untergeordnete Organisationseinheit der FPÖ-Bundespartei "in einem gewissen Maß zurechnen lassen" müssten: "Als Spitzenrepräsentanten der FPÖ sind sie für alle Teilorganisationen verantwortlich". Daher rechtfertigen es die damaligen Positionen von Strache und Gudenus, "dass sich die beiden einen satirisch spöttischen Bezug zum 'Ratten-Gedicht' im Rahmen der vorliegenden Karikatur gefallen lassen müssen".

Zwar werde der Angriff auf die Politiker verstärkt, indem man sich bei der "Spezies Ratte" wegen des Vergleichs zu den Politikern entschuldigt, schreibt der Presserat. "Wenngleich der Senat in dieser Art von "Entschuldigung" eine Untergriffigkeit erkennt, reicht dieses Element für sich alleine genommen nicht aus, um von einer Persönlichkeitsverletzung auszugehen." Das Verfahren wurde daher eingestellt. (APA, 26.9.2019)