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Der Mediengruppe um "Heute" und dem "Spiegel" ging es offenbar um eine rechtliche Grundsatzfrage – bis hinauf zum Obersten Gerichtshof (OGH). Auch wenn die Ursache des Streits mit dem "Spiegel" inzwischen nicht mehr für "Heute.at" arbeitet – Maria Jelenko-Benedikt ist seit Mai 2019 Chefredakteurin der RMA ("Bezirksblätter", "Wiener Bezirkszeitung", "Meine Woche"). Und auch wenn der OGH nun dem "Spiegel" recht gab.

Worum geht es? "Heute.at" veröffentlichte Anfang 2015 eine aufgeregte Story über eine Radlerin, die 140 Euro Strafe zahlen muss, weil sie zwei Sekunden zu früh an der Ampel losgefahren war – in Wien würde man sagen: bei sehr hellem Hellgrün. Die Story illustrierte das Bild der Radlerin – es zeigte Maria Jelenko-Benedikt, damals Onlinechefredakteurin der Gratiszeitung, auf dem Rad auf einem Zebrastreifen am Wiener Schwedenplatz. Der Medienwatchblog "Kobuk" griff die Geschichte der von "Heute" anonymisierten Wutradlerin aus dem eigenen Haus auf, später der "Spiegel" (worüber wiederum der STANDARD berichtete). Mit dem Bild von "Heute.at", das seine radelnde Chefredakteurin zeigte.

Die Mediengruppe um "Heute" klagte den "Spiegel" wegen unzulässiger Veröffentlichung und Verbreitung des Bildes unter anderem auf Unterlassung der Bildveröffentlichung ohne ihre Zustimmung. Die ersten Instanzen gaben dem Unterlassungsbegehren recht, der Oberste Gerichtshof wies es nun aber ab.

Klage, um "kritische Berichterstattung zu verhindern"

Das Höchstgericht misst dem Bild "Beleg- und Beweisfunktion" zu, der "Spiegel" konnte es also als zulässiges Bildzitat veröffentlichen: "Eine Beschreibung mit Worten konnte diesem Zweck nicht im selben Ausmaß gerecht werden, weil erst durch das Lichtbild aus einer bloßen Behauptung eine bewiesene Tatsache wurde. Die Interessenabwägung schlug somit zugunsten der Beklagten aus. Die Berufung der Klägerin auf ihre Ausschließlichkeitsrechte verfolgte augenscheinlich nur den Zweck, eine kritische Berichterstattung über sie selbst zu verhindern", fasst der OGH die Entscheidung zusammen. (red, 27.9.2019)