Kryptowährungen sind in den letzten Jahren vermehrt zum Thema geworden.

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Ab 10. Jänner 2020 müssen sich auch Anbieter von Finanzdienstleistungen rund um Kryptowährungen bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) registrieren lassen. Anträge können bereits ab 1. Oktober 2019 eingebracht werden, teilte die FMA am Montag mit. Grund dafür seien die neuen Regeln der 5. Geldwäsche-Richtlinie der EU, die in Österreich im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) umgesetzt wurde.

"Die Einbeziehung virtueller Währungen in das Regime zur Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ist einerseits ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Geldwäscherei, und leistet andererseits einen großen Beitrag, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Anbietern analoger Finanzdienstleistungen sowie Anbietern digitaler Finanzdienstleistungen zu schaffen", sagten die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller laut Mitteilung.

Einsatzgebiet

Registrierungspflichtig sind Anbieter von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen, Dienstleister zur Übertragung von virtuellen Währungen, Tausch- und Handelsplattformen für virtuelle Währungen sowie Anbieter elektronischer Geldbörsen. Ab dem 10. Jänner müssen diese Dienstleister dann – wie jetzt schon Kredit- und Finanzinstitute – die Sorgfalts- und Meldepflichten zur Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einhalten (APA, 30.9.2019)