Die Wahlkarte eines Quarantänepatienten musste vernichtet werden.

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Die magistratische Bezirkswahlbehörde der Freistadt Eisenstadt wurde am Sonntag vor ein kniffliges Problem – mehr noch: ein Dilemma – gestellt. Es kam nämlich eine Wahlkarte aus dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, eingeschweißt in ein Plastiksackerl mit der Aufschrift: Nicht öffnen.

Ein Quarantänepatient hatte gewählt. Der Patient – oder die Patientin – war allerdings infiziert mit multiresistenten Keimen. Es bestand nicht nur höchste Infektionsgefahr. Sondern – weil eben Antibiotikaresistenzen im Spiel waren – gar Seuchengefahr. "Das Öffnen und Nachschauen wäre schon möglich gewesen", sagt der Sprecher des Eisenstädter Bürgermeisters. Aber da wäre – weil ja das äußere Wahlkartenkuvert mit dem Namen versehen ist – das Wahlgeheimnis nicht zu wahren gewesen.

Möglicher Anfechtungsgrund

Das Procedere sieht ja nicht umsonst vor, dass die unbeschrifteten Kuverts, die sich in den äußeren Hüllen befinden, möglichst auf einen Haufen geworfen werden und dieser gut durchgemischt wird. Erst dann beginnt die Auszählung. Was in diesem Fall allerdings die Ansteckungsgefahr multipliziert hätte.

Die Behörde hat sich deshalb entschlossen, diese Stimme nicht zu zählen und die Wahlkarte fachgerecht zu entsorgen. Fürs Gesamtergebnis von Eisenstadt ist das praktisch unerheblich. Theoretisch aber, so heißt es in der Landeswahlbehörde, wäre das natürlich ein Anfechtungsgrund.

Und ein Präzedenzfall. Jedenfalls kann sich, bis hinauf zur Bundeswahlbehörde, niemand an ein ähnlich gelagertes Dilemma erinnern. (Wolfgang Weisgram, 2. 10. 2019)