Der ehemalige Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) verliert seine Politikerpension und muss die Prozesskosten bezahlen.

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Heinz Schaden wirkte nach dem Urteil geschockt und niedergeschlagen. Bis zuletzt hatte der ehemalige Salzburger Bürgermeister auf einen Freispruch gehofft. Doch der Fünfrichtersenat des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat das Urteil des Erstgerichts am Mittwoch bestätigt und die Nichtigkeitsbeschwerden verworfen. Damit bleiben Schaden, Ex-Landeshauptmannstellvertreter Othmar Raus (beide SPÖ) und vier Beamte verurteilt. Es ist nur zu Änderungen in der Strafbemessung bei zwei Angeklagten gekommen.

Die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und Neos-Abgeordnete Irmgard Griss erklärt, weshalb sie die hohe Strafe gegen Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) versteht.
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Inhaltlich ging es in dem Verfahren um einen Nebenaspekt des Salzburger Finanzskandals rund um die Übertragung von sechs negativ bewerteten Zinstauschgeschäften von der Stadt auf das Land im Jahr 2007. Heinz Schaden ist zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt, verurteilt worden. Die Strafe gänzlich bedingt nachzusehen, schloss der vorsitzende Senatspräsident Rudolf Lässig aus, "um ein klares Zeichen zu setzen, dass dieser Umgang mit öffentlichen Geldern keinesfalls bagatellisiert werden darf".

Fußfessel wird beantragt

Die Strafe von Raus wurde auf zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt, erhöht. Raus sei in der Weisungskette als Finanzlandesrat ganz oben gestanden und habe die ihm untergeordneten Beamten angestiftet, begründete Lässig. Die Strafe für den amtierenden Finanzdirektor der Stadt wurde auf zwei Jahre verringert, 18 Monate werden bedingt nachgesehen. Er sei vergleichsweise nur ein "kleines Rädchen" gewesen. Alle anderen Urteile und Strafen bleiben gleich.

Weder Schaden noch Raus wollten die Entscheidung des Gerichts kommentieren. Schadens Anwältin Bettina Knötzl erklärte, sie werde die Fußfessel für ihren Mandanten beantragen. Den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schloss die Verteidigerin nicht aus. Aber zuerst müsse man sich darauf konzentrieren, dass Schaden das Urteil menschlich und psychisch verkrafte: "Es hat ihm die letzte Kraft genommen." Auch die finanziellen Folgen für den 2017 zurückgetretenen Bürgermeister seien eine Katastrophe. Schaden verliert seine Politikerpension und muss seine Anwaltskosten an die Stadt zurückzahlen.

"Bürgermeister mit einem Fuß im Kriminal"

"Was ist das für ein Zeichen für alle Bürgermeister da draußen?", sagte Knötzl. Auch der Städtebund ist alarmiert. "Die Verurteilung sollte Anlass sein, über eine Gesetzesänderung nachzudenken", sagte Generalsekretär Thomas Weninger. Der Untreue-Paragraf müsste geändert werden, wenn politische Entscheidungen zum Wohl der Allgemeinheit zum Ruin der persönlichen Existenz führen können.

Der Städtebund schlägt vor, es müsse ein Vorsatz gegeben sein und sich jemand unrechtmäßig bereichern, damit Untreue vorliegt. Es dürfe kein Befugnismissbrauch vorliegen, wenn öffentliche Interessen verfolgt werden – auch wenn sie das Vermögen der Gebietskörperschaft belasten. "Wenn Bürgermeister ständig mit einem Fuß im Kriminal stehen, wird es schwierig, gute Kräfte für die Kommunalpolitik zu gewinnen", warnt Weninger.

Keine Rechtsfehler entdeckt

Im Fall von Heinz Schaden reichte es aus, dass die Derivate zum Zeitpunkt der Übernahme negativ waren. Der Schaden für das Land sei zum Zeitpunkt der Übernahme eingetreten. Wie sich die Derivate dann entwickelt haben, habe im strafrechtlichen Sinn keine Auswirkung, begründete der Senatsvorsitzende Lässig. Das hätte auch ein zweites Sachverständigengutachten nicht geändert. Rechtsfehler, wie sie Schadens Verteidigerin dem erstgerichtlichen Urteil unterstellte, lägen nicht vor. Vielmehr sei es ein "unglaublich akribisches Urteil", lobte der Vorsitzende des Höchstgerichts.

Damit ist die strafrechtliche Aufarbeitung des Salzburger Finanzskandals aber noch nicht vorbei. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt noch immer im Hauptkomplex wegen über hundert Derivaten. Drei Personen werden als Beschuldigte geführt. (Stefanie Ruep, 2.10.2019)