EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kann Vorschläge aus den Hauptstädten nur annehmen oder ablehnen.

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So hatte sich die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das vermutlich nicht vorgestellt. Knapp die Hälfte der Kandidatinnen und Kandidaten für ein Spitzenamt in der EU-Kommission haben sich bisher den obligatorischen Anhörungen der EU-Abgeordneten in Fachausschüssen gestellt. Nicht weniger als zwei von einem Dutzend Bewerber wurden sofort abgelehnt. Drei weitere müssen erneut antreten bzw. Antworten nachliefern, weil sie zu vage, zu uninformiert auftraten.

Das war kein guter Start. Entweder haben sich die Bewerber nicht ausreichend auf die parlamentarische Prüfung vorbereitet. Das wäre leichtfertig. Oder die fünf Schwachstellen im Von-der-Leyen-Team waren schlicht und einfach nicht gut genug, zweifelhafte Vorschläge der nationalen Regierungen. Die haben nämlich das Nominierungsrecht. Die Kommissionschefin kann Vorschläge aus den Hauptstädten nur annehmen oder ablehnen.

Von der Leyen trägt Letztverantwortung

Die Letztverantwortung trägt sie trotzdem. Von der Leyen sollte also nicht zögern, da und dort nachzubessern, wenn sich Zweifel auftun. Es gab dabei bisher keinen Geschlechterunterschied – von fünf Kandidaten sind drei Frauen, zwei Männer. Sind die EU-Abgeordneten vielleicht zu streng? Ganz und gar nicht. Die öffentlichen Anhörungsverfahren für Kommissare sind vorbildlich. Das sollte auch auf nationaler Ebene bei Ministern geschehen. Man erspart sich damit später Probleme, wenn sie im Amt sind.(Thomas Mayer, 2.10.2019)