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Ein "Ich komme doch nicht!" zieht nicht immer Konsequenzen nach sich.

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Genau einen Monat vor Dienstantritt entschied sich Uffizien-Direktor Eike Schmidt, den Job des Generaldirektors des Kunsthistorischen Museums in Wien nicht anzutreten. Er wolle in Florenz bleiben, erklärte er. Die Absage wird wohl nicht ohne Folgen bleiben, wie DER STANDARD berichtete. Rechtsanwalt Ernst Ploil, der unter anderem für Belvedere und MAK tätig ist und Verträge mit Museumsdirektoren kennt, nennt das "einen krassen und schadenersatzpflichtigen Vertragsbruch". Es gehe dabei nicht nur um allfällig angefallene Reisespesen, sondern um alle Aufwendungen, die mit Schmidts Bestellung verknüpft waren, und solche, die nun, etwa durch die Neuausschreibung der Stelle, anfallen.

Aber was gilt bei herkömmlichen Verträgen? Welche Konsequenzen kann es haben, wenn man einen Job knapp vor dem Arbeitsbeginn absagt?

Nachfrage beim Arbeitsrechtler

"Jeder und jede kann einen Job kurz vor Antritt absagen", sagt Arbeitsrechtsexperte Erwin Fuchs. Der rechtliche Begriff dafür laute "Rücktritt vom Vertag", so der Rechtsanwalt Northcote.Recht. Gibt es keine gewichtigen Gründe für den Rücktritt, etwa gesundheitliche, kann das jedoch bedeuten, dass der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig wird.

Zum Beispiel könnte ein Schaden in den Kosten für ein Dienstauto, das der Arbeitgeber bereits bestellt hat oder den Kosten einer geplanten Ausbildung liegen. "Es kann auch sein, dass der Arbeitgeber ein Projekt verloren hat, weil der Mitarbeiter nicht gekommen ist oder das Unternehmen eine überlassene Arbeitskraft anheuern musste und dies mit Mehrkosten verbunden war."

Ist eine Probezeit vereinbart?

Allerdings: In den meisten Verträgen sei ein Probemonat vereinbart. "Dann ist es möglich, sowohl im Probemonat als auch davor schadenersatzfrei zurückzutreten." In einigen Branchen sei selbst in den Kollektivverträgen eine Probezeit vorgeschrieben.

Deshalb würden gefragte Mitarbeiter durchaus mehrere Zusagen geben, sagt Fuchs. "Und wenn sie sich entschieden haben, welcher Job ihnen am meisten Freude macht, können sie den anderen Arbeitgebern am allerletzten Tag noch sagen: Ich komme nicht. Oder sie tauchen am allerersten Tag nicht auf." Umgekehrt können durch die Probezeit auch Arbeitgeber "ohne der Gefahr eines Schadenersatzanspruchs" abspringen, wie Fuchs erklärt. Der Experte weiß aus der Praxis, dass sich manche Arbeitgeber mehrere Bewerber warm halten und erst kurzfristig entscheiden, wen sie einstellen wollen.

Bedeutung für die Karriere

Aber auch wenn einer Absage in letzter Minute keine rechtlichen Konsequenzen folgen müssen – karrieretechnische sind sehr wohl zu befürchten. "Ein Zurücktreten muss ich mir auch leisten können", gibt Fuchs zu bedenken. "Denn wer würde in Zukunft nochmal mit jemandem arbeiten wollen, der einem kurzfristig gesagt hat, er will doch nicht?" So könne möglicherweise auch Eike Schmidt bei einem künftigen Jobwechsel Schwierigkeiten haben. (Lisa Breit, 3.10.2019)