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Die Richter in Straßburg waren in ihrem Urteil deutlich.

Foto: REUTERS/Vincent Kessler

Straßburg – Die Leugnung des Holocaust ist nicht von der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt: Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag. Das Gericht des Europarats wies damit eine Beschwerde des NPD-Politikers Udo Pastörs gegen einen Schuldspruch in Deutschland ab.

Der frühere NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern war 2012 zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Pastörs hatte in einer Landtagsrede im Jänner 2010 vom "sogenannten Holocaust" und einer "Auschwitzprojektion" durch demokratische Parteien gesprochen. Eine Gedenkveranstaltung für die Opfer kritisierte er als "Betroffenheitstheater" und das Andenken an die Toten als "einseitigen Schuldkult".

Kein Schutz durch Meinungsfreiheit

Die Richter urteilten nun, Pastörs habe "absichtlich die Unwahrheit gesagt, um Juden zu diffamieren". Seine Äußerungen fielen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit, weil sie "den Werten der Konvention selbst entgegenstehen". Deshalb sei seine Verurteilung kein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.

Pastörs war in Deutschland gegen seinen Schuldspruch bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die Richter wiesen seinen Einspruch im August 2014 ab. Zu dieser Zeit war er vorübergehend Chef der NPD.

Bereits im Jänner war der Geistliche und Holocaust-Leugner Richard Williamson vor den EGMR gezogen. Grund dafür war, dass er zehn Jahre davor in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehsender die Existenz von Gaskammern während des Dritten Reichs geleugnet hatte. In Deutschland war der ehemalige Piusbruder daraufhin zu 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Williamson sah sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Die EGMR-Richter wiesen seine Beschwerde allerdings zurück. (APA, red, 3.10.2019)