Medienanwältin Maria Windhager hat gegen Facebook gesiegt.

Foto: Heribert Corn

Maria Windhager kann sehr streng sein. Wenn wir Journalistinnen und Journalisten des STANDARD, den sie auch medienrechtlich vertritt, etwa eine Frist übersehen, die unnötige juristische Probleme verursacht, dann lässt sie uns ihren Groll spüren. Das nehmen wir demütig hin, weil wir wissen: Frau Doktorin Windhager hat recht, immer. Recht bekommen hat sie nun auch im Fall C-18/18.

Musterverfahren für Eva Glawischnig-Piesczek

Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat sie für ihre Mandantin Eva Glawischnig-Piesczek in einem Musterverfahren durchgesetzt, dass der Gigant Facebook international verpflichtet werden kann, Hasspostings zu löschen – ein "Meilenstein", wie die Anwältin meint.

Die Liste der Erfolge der 52-Jährigen ist lang und auf der Homepage der Kanzlei nachzulesen. Ihr absolutes Highlight: der Tag, an dem sie gleich drei Siege einfuhr. Am 3. November 2006 war der Aufmacher dieses Mediums "Urteile stärken Meinungsfreiheit". Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hob drei Verurteilungen gegen den STANDARD auf; die Straßburger Richter urteilten, dass Jörg Haider, Ewald Stadler und ein Linzer Richter zu Recht kritisiert wurden. Windhager: "Ein Superjackpot!"

Freilich gab es in der seit 2001 andauernden Karriere als Rechtsanwältin auch "herbe Rückschläge". Vor allem im Persönlichkeitsschutzrecht seien solche sehr belastend.

Engagierter Privatmensch

Hier schimmert dann auch der engagierte Privatmensch durch. Die Mutter einer Tochter kümmert sich seit vielen Jahren um ihren pflegebedürftigen Lebensgefährten. Auch dadurch sei sie zu einer Art "Alleinkämpferin" geworden. Freilich sei der Beruf sehr herausfordernd, bei einem äußerst wichtigen Fall beriet sie den STANDARD einmal von der Sandkiste mit ihrem Kleinkind aus. Aber der Job komme ihr auch sehr entgegen, weil schnelle, klare Entscheidungen gefragt sind.

In ihrem gesamten Tun geht es Windhager um Werte, um eine Haltung. Ihr war immer wichtig, beides, Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz, ernst zu nehmen und für einen fairen Ausgleich zu sorgen. Für sie ist es ein "Glücksfall", nur jene Fälle machen zu können, hinter denen sie zu 100 Prozent steht. Sie hat sich zuletzt auch verstärkt um den digitalen Bereich gekümmert – etwa auch im Fall Sigrid Maurer gegen einen Bierwirt. Sorgen macht sich Windhager nur um den Nachwuchs in ihrer Branche. Denn: "Wer tut sich diesen Stress heutzutage noch an?" (Rainer Schüller, 4.10.2019)