Und zwar über sein iPhone. Durch darauf installierte Apps eines Drittanbieters. Und er macht Ernst. Und er klagt.
Der Klagswert beträgt umgerechnet 14.000 Euro, was vermuten lässt, dass dem Kläger seine vorübergehend verlorene Heterosexualität vielleicht nicht rasend wichtig war. Oder er hat seine Ansprüche vielleicht doch sehr heruntergeschraubt.
Immerhin spricht er nur von einem moralischen, nicht aber von einem körperlichen Schaden. Was wiederum bedeuten könnte, dass sein Geist zwar mit seinem Körper in schwierige Verhältnisse geriet, Letzterer aber eventuell gar nicht so unzufrieden mit der hinterhältigen Verführung durch die Apps auf dem verderbten Gerät ausstieg.
Der Gipfel der Niedertracht ist jedoch sogar langfristiger Natur: Durch die fiesen Manipulationen des Konzerns habe er nicht nur die Homosexualität in sein bisher, laut Eigendefinition "normales", Leben gelassen – nein, er habe nun auch noch einen Freund und wisse nicht, wie er das seinen Eltern erklären solle.
Was tausenden verzweifelnden Schülern schon geholfen hat, wird vielleicht auch hier schlagend. Am besten also so: Zuerst hat mein Hund die Hausaufgaben gefressen. Und dann hat mich Apple verschwult.
Wer frei von Sünde ist, der werfe den ersten Apfel. (Julya Rabinowich, 6.10.2019)