In der Hektik der Tage unmittelbar vor und nach der Nationalratswahl ging die Angelegenheit einigermaßen unter. Das ändert nichts daran, dass der Umgang der ÖVP mit dem Hausfriedensbruchragrafen bei der Nationalratssitzung am Mittwoch vor einer Woche demokratiepolitisch schwer bedenklich war.
Die anderen Fraktionen lehnten dieses Ansinnen geschlossen ab. Ihnen lag nicht einmal der entsprechende Gesetzestext vor, als ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker den diesbezüglichen Abänderungsantrag zum Gewaltschutzgesetz einbrachte. Er hätte investigative Tier- und Umweltschützer und ebensolche Journalisten näher ans Kriminal gebracht.
Das entspreche der Gesetzeslage in Deutschland und der Schweiz, heißt es nun aus der ÖVP. Auch stehe bei Paragraf 109 Strafgesetzbuch schon lange eine Reform an. Letzteres mag durchaus stimmen – doch Respekt vor der repräsentativen Demokratie und ihren Abläufen, die sich von Beliebigkeitsbeschlüssen und Unterminierung menschenrechtlicher Standards unterscheiden, schaut anders aus. (Irene Brickner, 6.10.2019)