Bald dürften die Landesgebietskrankenkassen der Geschichte angehören. Darüber entscheidet nun der Verfassungsgerichtshof.

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Wien – Der türkis-blaue Umbau der Sozialversicherungen ist dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Woche eine öffentliche Megaverhandlung wert. Ganze zwei Tage lang kommen Vertreter von Krankenkassen, Arbeiterkammern und auch 113 Dienstnehmern am Dienstag und Mittwoch zu Wort, die zusammen 14 Anträge auf Gesetzesprüfung eingebracht haben. Ein umgehendes Erkenntnis des VfGH ist danach nicht zu erwarten.

Der Verfassungsgerichtshof will ab Dienstag die türkis-blaue Neuordnung der Sozialversicherungen überprüfen.
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Die Anträge richten sich unter anderem gegen die Vereinigung der Gebietskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die Antragsteller sehen in darin, aber auch in vielen anderen Punkten einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung.

Weiterer Termin möglich

Verfassungswidrigkeit wird auch bei der Neugestaltung der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger, der Einführung eines Eignungstests für die Mitglieder dieser Verwaltungskörper, der Neuregelung der staatlichen Aufsicht über die Sozialversicherungsträger sowie der Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge bei der Finanzverwaltung des Bundes unterstellt.

Alexander Biach ist Chef des Hauptverbands, also des bisherigen Dachs der Sozialversicherungen, das durch die Reform abgeschafft und durch einen neuen Dachverband ersetzt wird.
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Nach der Verhandlung wird der VfGH die Beratungen fortsetzen und – falls erforderlich – einen weiteren Verhandlungstermin anberaumen. Die Entscheidung wird schriftlich oder mündlich ergehen. (APA, 7.10.2019)