Wer eine offizielle Android-Lizenz und den Play Store haben will, muss sich an ein striktes Regelwerk halten.

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Wer ein Android-Smartphone samt Play Store und Google-Diensten ausliefern will, der muss sich an eine Fülle von Vorschriften halten. Welche das genau sind, ist eigentlich streng geheim. Nun ist aber eine aktuelle Version jenes Abkommens durchgesickert, das Dritthersteller für die Übernahme der Google Mobile Services (GMS) akzeptieren müssen. Und dieses liefert einen durchaus interessanten Einblick in die Android-Welt, wie aktuelle Artikel von "9to5Google" und "XDA Developers" zeigen.

App-Liste

So werden in dem Dokument explizit jene Apps genannt, die die Hersteller übernehmen müssen: Derzeit sind das neben dem Play Store auch die Google-Suche, der Chrome-Browser, Google Drive, Gmail, der Videochat-Client Duo, Google Maps, Google Photos, Google Play Movies und Youtube. Ein Neuzugang in dieser Liste ist Youtube Music, das Play Music mit Anfang November im Default-Set ersetzt. Am Rande sei angemerkt, dass der Begriff "vorinstalliert" hier nur noch zum Teil korrekt ist. Mittlerweile ist nämlich oftmals so, dass die Installation einzelner dieser Apps während des Setups komplett unterbunden werden kann.

Doch es bleibt nicht bei Apps, so müssen neue Smartphones auch Android Auto in irgendeiner Form vorinstallieren. Dabei muss es sich aber nicht notwendigerweise um die vollständige App handeln, es kann auch eine Platzhalter-App sein. Der Grund dafür dürfte sein, dass Android Auto spezielle Berechtigungen braucht und man so die Einrichtung auf allen Geräten vereinfachen will.

Wellbeing

Ein weiterer Neuzugang in den Dokumenten ist die Verpflichtung zur Integration eines "Digital Wellbeing"-Services. Dies muss nicht notwendigerweise jener von Google selbst sein, er muss aber gewisse Mindestanforderungen erfüllen. So ist ein Dashboard vorgeschrieben, dass die Nutzer unter anderem darüber informiert, wie oft sie das Gerät entsperrt und wie viele Benachrichtigungen sie erhalten haben. Auch historische Daten dazu müssen angeboten werden – wenn auch nur minimal, also eine Woche zurückliegend. Zudem muss es möglich sein, die Nutzungszeit von einzelnen Apps zeitlich zu limitieren.

Ende für Android 9

Ein weiteres Detail aus den Dokumenten: Geräte mit Android 9 werden nur noch bis zum 31. Jänner 2020 zertifiziert. Danach dürfen die Hersteller neue Smartphones und Tablets nur mehr mit Android 10 bei Google für eine Lizenz einreichen. Betont sei dabei, dass all das natürlich nur für komplett neue Geräte gilt und dass Hersteller ihre Devices zum Teil Monate vor dem Marktstart zur Zertifizierung einreichen. Trotzdem erhöht dies den Druck auf die Hersteller aktuelle Android-Versionen zu verwenden.

Gestensteuerung

Neue Details liefert das Dokument auch zur Gestensteuerung von Android 10. Bereits vor einigen Monaten war zu hören, dass diese bei allen neuen Geräten als Default ausgeliefert werden muss und die alte 3-Knöpfe-Navigation als Alternative erhalten bleiben muss. Interessant ist aber, wie strikt Google hier gegen alternative Gesten-Implementationen der Hersteller vorgeht. So dürfen diese eine solche zwar weiterhin mitliefern, sie darf aber nicht während des Setup-Prozesses angeboten werden, womit sie praktisch in den Systemeinstellungen versteckt wird.

Aufräumen will Google zudem mit dem Wildwuchs an Ladegeräten. Künftig müssen alle Smartphones, die einen USB-C-Anschluss haben, auch mit dem offiziellen USB-C-PD-Standard (PD steht für "Power Delivery", Anm.) kompatibel sein. Derzeit gibt es hier zum Teil Probleme bei einzelnen Herstellern und ihren eigenen Schnellladestandards.

Games

Und noch eine kleine Neuerung, die sich aus dem Dokument erschließt: Künftig gibt es eine eigene Zertifizierung für Spiele-Smartphones, die konkrete Vorschriften in Hinblick auf Performance aber auch technische Implementationen – so muss etwa die 3D-Schnittstelle Vulkan in der Version 1.1 unterstützt werden – liefert. (apo, 9.10.2019)