Wien – Philippa Strache wird aller Voraussicht nach in den Nationalrat einziehen. Die Zuweisung ihres Mandats ist mittlerweile von der Wiener Landeswahlbehörde offiziell bestätigt. Grundlage für diese Entscheidung ist die Nationalratswahlordnung.

"Wir werden Philippa Strache im zweiten Ermittlungsverfahren das Mandat zuweisen", sagte Andreas Höferl, Mitglied der Wiener Landeswahlbehörde und Direktor des SPÖ-Rathausklubs, schon vor der Sitzung am Mittwoch zum STANDARD.

Die erbetene Rechtsansicht des Innenministeriums bekräftige jene der Landeswahlbehörde, sagte Höferl. Weil FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan nicht auf sein Wiener Regionalwahlkreismandat zugunsten des Landeslistenplatzes verzichten kann, wird die drittplatzierte Strache für Stefan nachrücken. Bis zuletzt gab es keine öffentliche Wortmeldung von ihr zu der Causa.

Der Wiener FPÖ-Chef und Vizebürgermeister Dominik Nepp kritisierte die Entscheidung der Wahlbehörde. Sie sei aus Sicht der Wiener Freiheitlichen sowie "namhafter Rechtsexperten in dieser Form nicht nachvollziehbar". Man nehme sie aber zur Kenntnis.

Somit ziehen über die Wiener Landesliste die Listenerste Dagmar Belakowitsch sowie die Listendritte Philippa Strache in den Nationalrat ein. Dem Listenzweiten Harald Stefan wurde bereits am 3. Oktober ein Regionalwahlkreismandat zugewiesen – womit er für das zweite Ermittlungsverfahren laut Nationalratswahlordnung "außer Betracht" blieb.

Wilde Abgeordnete

Ob Philippa Strache tatsächlich ins Hohe Haus einziehen wird, liegt nunmehr alleine in ihrer Hand. Klar ist aber bereits: Sie würde das als Fraktionslose, als wilde Abgeordnete tun, sofern sie ihr Mandat nicht zurückweist. Denn eine Aufnahme in den Parlamentsklub der FPÖ bleibt ihr verwehrt.

Das gaben Parteichef Norbert Hofer und der designierte Klubchef Herbert Kickl am Mittwoch bekannt. "Vor dem Hintergrund der in der sogenannten 'Spesencausa' laufenden Ermittlungen der Behörden und der diesbezüglichen internen Untersuchungen" sprach sich der FPÖ-Parlamentsklub gegen die Aufnahme Straches aus.

Hofer und Kickl bekräftigten zudem die von der Wiener FPÖ geäußerte Kritik an der Rechtsansicht des Innenministeriums, Stefan das Wahlrecht zwischen Regionalwahlkreis- und Landesebene vorzuenthalten. Die Entscheidung der Wiener Landesbehörde müsse zwar zur Kenntnis genommen werden, "jedoch laden wir die übrigen Parlamentsparteien ein, dieses Thema so rasch wie möglich durch eine gesetzliche Klarstellung der Nationalratswahlordnung zu bereinigen", sagten Hofer und Kickl – und kündigten an, einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren.

Philippa Strache würde im Nationalrat in erster Linie sich selbst vertreten, denn die FPÖ will den Namen Strache nicht länger mit der Partei assoziiert wissen. Nicht zuletzt deswegen hat man der bisherigen Tierschutzbeauftragten der Partei am Mittwoch mitgeteilt, dass ihre Fortführung dieser Funktion nicht länger erwünscht sei.

Philippa Strache könnte den Namen Strache im Hohen Haus weiterhin hochhalten.
Foto: Robert Newald

Strache nahm keine Karenz in Anspruch

Aufregung gab es auch über eine Meldung der APA, wonach Philippa Strache ihr Gehalt von 9.500 Euro als Social-Media-Beauftragte des FPÖ-Klubs auch während ihrer Karenz bezogen habe. Laut dem FPÖ-Parlamentsklub hat Strache aber gar keine Karenzzeit in Anspruch genommen. Während ihrer Zeit im Mutterschutz habe sie "selbstverständlich kein Gehalt" vom FPÖ-Klub bezogen, hieß es. Damit widersprach der FPÖ-Klub laut APA Angaben von Teilnehmern der Sitzung des Bundesparteivorstands. (David Krutzler, Fabian Sommavilla, 9.10.2019)