Vor rund 150 Jahren führte Argentinien einen verheerenden Vernichtungskrieg gegen die indianischen Ureinwohner und eroberte große Teile ihrer angestammten Territorien. Erst 1994 wurden die Urvölker in der Verfassung des Landes anerkannt und ihre Rechte festgeschrieben. Doch kämpfen müssen die Indios immer noch: Dieser Kampf spiegelt auch die große philosophisch-rechtliche Frage wider, wie man generell mit historischem Unrecht umgehen soll.

Sollen aus Gründen der Gerechtigkeit die Opfer von Unrecht und deren Nachfahren entschädigt werden, auch wenn sich die Umstände im Lauf der Zeit völlig verändert haben und es den Geschädigten inzwischen gut oder sogar besser geht als der restlichen Bevölkerung? Oder soll Gerechtigkeit eher zukunftsorientiert gedacht werden und stärker auf eine faire Verteilung von Lebenschancen unter den heute und in Zukunft lebenden Menschen abzielen?

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Indios in Argentinien, fotografiert etwa um 1910: Sie wurden im 19. Jahrhundert von ihrem Land vertrieben.
Foto: Picturedesk

Um zwischen diesen beiden schwer vereinbaren Haltungen zu vermitteln, wurde in den 1970er-Jahren die These von der "Aufhebung" historischen Unrechts in die Diskussion gebracht. Diese im theoretischen Diskurs sehr einflussreiche These besagt, dass es aufgrund geänderter Umstände ungerecht sein könnte, aus vergangenem Unrecht erwachsene Ansprüche zu erfüllen. Diese gelten zwar grundsätzlich, allerdings können bestimmte Bedingungen diese Ansprüche aufheben.

"Im Fall von Argentinien könnte man auf Basis der Aufhebungsthese also argumentieren, dass die indigenen Völker zwischen 1878 und 1885 zwar zu Unrecht von ihrem Land vertrieben wurden, wegen der inzwischen aber völlig geänderten Umweltbedingungen und der Besiedlung des Landes durch Millionen nichtindigener Argentinier, die hier ihre Lebensgrundlage haben, eine Rückgabe des Landes massives neues Unrecht hervorbringen würde", sagt der Philosoph Lukas Meyer von der Universität Graz.

In einem vom Wissenschaftsfonds FWF finanzierten Projekt spielt er gemeinsam mit jungen Kollegen aus Argentinien, Südkorea, Österreich und den USA die Idee der "Aufhebung" historischen Unrechts durch geänderte Umstände anhand aktueller Einzelfälle durch. "Dabei wollen wir zeigen, dass die Aufhebungstheorie nur eine sehr relative Gültigkeit beanspruchen kann", so Meyer. "Unser Ziel ist, sie so weiterzuentwickeln, dass sie den historischen Ansprüchen auf Wiedergutmachung ebenso Rechnung trägt wie dem Anspruch auf strukturelle Gerechtigkeit gegenwärtig und künftig lebender Menschen."

Maximale Gerechtigkeit für alle Beteiligten

Wie also könnte man die Ansprüche der Indios mit den Zukunftsansprüchen aller Argentinier verbinden und so etwas wie eine "maximale Gerechtigkeit" für alle Betroffenen erreichen? "Man könnte zum Beispiel die Ansprüche der Indigenen teilweise aufheben und auf jenes Land begrenzen, das für sie eine besondere Bedeutung hat", erläutert Santiago Truccone, der argentinische Projektmitarbeiter. So könne das Land im Dienst einer allgemeinen Armutsbekämpfung genutzt werden. "Die Indios aber sollten dort selbstverwaltet leben dürfen und zudem Kompensationszahlungen erhalten."

In der Realität ist man davon allerdings noch weit entfernt, auch wenn seit 1994 die Rechte der Urvölker in der argentinischen Verfassung verankert sind und ein Gesetz aus dem Jahr 2006 die Vertreibung der Indigenen von ihrem Land verbietet. Viele Indigene sind seit Jahren in Rechtsstreitigkeiten mit Großgrundbesitzern um ihre Territorien verwickelt, die überdies oft durch Bergbau, Öl- oder Gasfracking zerstört und vergiftet werden.

Moralische Versuchung

So sinnvoll die "Aufhebungsthese" für die Entwicklung eines Kompromisses zwischen Vergangenheits- und Zukunftsorientierung im Umgang mit historischem Unrecht sein kann, so problematisch ist allerdings die mit ihr verbundene "moralische Versuchung". "Wenn nämlich veränderte Umstände die Gerechtigkeitsansprüche ändern, ist auch ein Anreiz gegeben, diese Umstände selbst mit ungerechten Mitteln zu verändern", sagt Lukas Meyer.

Ein seit Jahrzehnten virulentes Beispiel dafür sind etwa die von der israelischen Regierung im besetzten Westjordanland und Ostjerusalem laufend errichteten Siedlungen. Dieses Vorgehen wird von der Uno zwar als rechtswidrig verurteilt – aber es schafft "veränderte Umstände". "Damit will Israel wohl durchsetzen, dass die Ansprüche der Palästinenser auf ihr Land tatsächlich als 'aufgehoben' gelten", meint Meyer. "Eine moralisch-philosophisch betrachtet sicher unzulässige Argumentation, die allerdings auch von Wissenschaftern vertreten wurde."

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Eine Blume zum Gedenken an die Opfer des Naziregimes.
Foto: Reuters

Es gibt allerdings auch Fälle von historischem Unrecht, in denen die "Aufhebungsthese" keine Rolle spielt. Wo es also nicht um eine Vermittlung der Ansprüche der Nachfahren von Opfern und heute und zukünftig Lebender geht, sondern hauptsächlich um die Ansprüche überlebender Opfer. Ein Beispiel dafür sind die sogenannten "Trostfrauen", über deren erlittenes Unrecht und die damit verbundenen Forderungen die Südkoreanerin Seung Hyun Song in diesem Projekt forscht. Geschätzte 80.000 bis 300.000 Frauen und Mädchen vor allem aus Korea, China und Taiwan wurden unter dieser euphemistischen Bezeichnung im Zweiten Weltkrieg von den Japanern in Kriegsbordellen zur Prostitution gezwungen.

Täter wurden geschützt

Nach 1945 hat die japanische Regierung einen großen Teil der entsprechenden Dokumente vernichtet, um die Täter zu schützen. Auch wurden viele Frauen vom Militär ermordet und an der Heimkehr in ihre Heimatländer gehindert. Die Überlebenden hat man stigmatisiert und an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Bis heute müssen die wenigen noch lebenden Opfer um angemessene Entschädigungen und eine offizielle Anerkennung der Schuld durch die japanische Regierung kämpfen. "In Südkorea leben heute nur noch 21 dieser ehemaligen Sexsklavinnen", so Seung Hyun Song. "Diesen Frauen geht es vor allem um eine Entschuldigung, mit der Japan auch die eigene institutionelle Verantwortung für dieses Unrecht anerkennt und die Täter benennt."

Wöchentliche Demonstration

Dass deshalb bis heute wöchentlich Demonstrationen vor der japanischen Botschaft in Seoul stattfinden, zeigt die enorme Bedeutung, die ein als adäquat empfundener Umgang mit historischem Unrecht für die Menschen hat. Dabei spielt neben der materiellen auch die symbolische Kompensation eine zentrale Rolle. "Diese ist auch mit Blick auf tote Opfer wichtig, da sie ja nicht mehr materiell entschädigt werden können", betont Projektmitarbeiter Gunter Schüßler.

Doch die Liste ungesühnten historischen Unrechts ist lang. Im Fall des Genozids an den Sinti und Roma während der NS-Zeit etwa mussten Überlebende und Nachkommen jahrzehntelang um materielle und symbolische Kompensation kämpfen, da die Diskriminierung dieser Minderheit nach 1945 ungebrochen weiterwirkte. (Doris Griesser, 13.10.2019)