Strache mit ihrem Mann Heinz-Christian (küssend).

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Wien – Dass Philippa Strache ein Nationalratsmandat zusteht, ist seit der Entscheidung der Wiener Landeswahlbehörde vom Mittwoch fix. Unklar bleibt, ob sie das Mandat auch annimmt. Ihr Anwalt verkündete am Donnerstag, dass sich die FPÖ-Politikerin bis spätestens 16. Oktober Bedenkzeit nehmen will. Bis dahin muss sie der Wahlbehörde ohnehin eine Entscheidung mitteilen.

Die Wiener Landeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung beschlossen, Strache ein Nationalratsmandat zuzuweisen. Ob sie auch ins Parlament einziehen wird, zeigt sich am Mittwoch.
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Etwas umständlich schreibt Straches Vertreter: "Unsere Mandantin bedingt sich nun aus, im Lichte des ihr in den vergangenen Tagen gegenüber zum Ausdruck gebrachten diffamierenden Verhaltens, unbeeinflusst, sachlich und in Ruhe innerhalb der zu beachtenden Frist bis zum 16.10.2019 zu entscheiden, ob unter den gegebenen Umständen eine ihren Wählern geschuldete konstruktive Arbeit im Parlament sowie ein politisches Wirken im Sinne des Wohles der Bürger und Wähler mit der Aussicht auf Erfolg möglich sein wird."

Heinz-Christian Strache holt aus

Außerdem stellt der Anwalt nochmals klar, dass "Strache während ihres Arbeitsverhältnisses mit der FPÖ keine Karenzzeit in Anspruch genommen und auch während der Zeit ihres Mutterschutzes kein Gehalt bezogen" habe. Darüber hinaus habe sie "zu keinem Zeitpunkt Spesen gegenüber der FPÖ abgerechnet oder sich auf Kosten der Partei privat bereichert". Man bittet – "zur Vermeidung einer presserechtlichen Inanspruchnahme" – um die Beachtung von Straches Persönlichkeitsrechten.

Unterdessen holte Philippas Strache Gatte, Ex-Politiker Heinz-Christian, gegen seine ehemalige Partei aus. Auf Facebook kritisierte er die Entscheidung der FPÖ, seine Ehefrau auch aus dem FPÖ-Klub auszuschließen. Die Freiheitlichen hätten mit ihr nicht das Gespräch gesucht: "Sippenhaftung? Sehr enttäuschend!" Schließlich hätte Philippa Strache vier bis zehn Mal mehr Vorzugsstimmen als die anderen Kandidaten der FPÖ Wien. (red, 10.10.2019)