Der Satiriker Jan Böhmermann kritisiert in einer aktuellen Sendung des "Neo Magazin Royale" Mikrotransaktionen in Videospielen anhand des Beispiels des neuen Mobile Games "Coin Master". Dieses wurde nämlich in der jungen Vergangenheit vielfach von Influencern und bekannten Persönlichkeiten aus dem deutschsprachigen Raum (entgeltlich) beworben – beispielsweise auch dem deutschen "Deutschland sucht den Superstar"-Juror Dieter Bohlen, die Youtuberin BibisBeautyPalace oder dem Sänger Pietro Lombardi.

Coin Master ergötzt sich aktuell großer Popularität – dabei erinnern die Spielmechaniken des Games an Glücksspielfunktionen. So dreht man an einem digitalen Spielautomaten im Stile eines einarmigen Banditen, bis dreimal dasselbe Symbol erscheint und erhält dafür Münzen, die man für den weiteren Spielverlauf nutzen kann. Jedoch ist es pro Stunde nur fünfmal möglich, sie zu bedienen – weitere Versuche können aber entgeltlich erkauft werden. Zudem poppen immer wieder Rabatte für unterschiedlichste Mikrotransaktionespakete "zum Rabattpreis" auf.

NEO MAGAZIN ROYALE

Kein Glücksspiel

Jan Böhmermann geht dabei auf eine Einschätzung des Glücksspielforschers Tobias Heyer ein, laut dem Coin Master kein Glücksspiel darstelle – welches für Kinder eigentlich verboten ist –, da nicht die drei Merkmale, die dafür notwendig sind, erfüllt werden würden: "Geldeinsatz, Geldgewinnmöglichkeit und ein Spielausgang, der auf Zufall basiert". Kinder könnten nämlich kein echtes Geld, sondern nur digitale Punkte gewinnen. Daher handle es sich um simuliertes Glücksspiel.

Das sei aber dennoch problematisch, da das Glücksspiel als postiv und normal dargestellt werden. Zudem würden junge Menschen dazu animiert werden, um echtes Geld zu spielen. Böhmermann erwähnt in dem Video auch, dass die Investoren des Start-Ups Verbindungen zu der Glücksspielbranche haben.

Urteil kritisiert

Er kritisiert zudem ein aktuelles Urteil der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), die simuliertes Glücksspiel nicht als Glücksspiel einschätzt (DER STANDARD berichtete): In einem Statement vergangenen Monat erklärte sie: Nur dann, wenn der potentielle Preis einen tatsächlichen Vermögenswert darstellt, werde das Spiel auch als Glücksspiel definiert. Die USK habe keinen Handlungsspielraum bei der Definition.

"Aktuelle Anfragen, die die USK erreichen, beziehen sich auf Fälle von ‚simuliertem Glücksspiel‘, die zwar mit ihren Mechaniken und in ihrer Präsentation an Glücksspiel erinnern", heißt es in der Stellungnahme. Jedoch würden sie nicht die in in Deutschland geltenden Kriterien von echtem Glücksspiel erfüllen und seien deshalb auch nicht für Kinder und Jugendliche untersagt. Die Debatte zu dem Thema sei dem USK jedoch bekannt und werde in "entsprechenden Gremien und Ausschüssen evaluiert". Böhmermanns Kritik: Die Glücksspielindustrie nutze diese Lücke aus, um spezifisch Kinder ins Visier zu nehmen. (red, 11.10.2019)