Die Frau wurde nach dem Urteil sofort enthaftet.

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Wien – Im Prozess um eine dreieinhalb Jahre zurückliegende Bluttat in Wien haben die Geschworenen am Freitagabend Notwehrüberschreitung geltend gemacht. Die Frau wurde zu acht Monaten bedingt verurteilt und sofort enthaftet. Sie soll 2016 im Streit ihrem Ex-Freund ein Messer in die Brust gerammt und dabei den Herzbeutel verletzt haben soll. Der 33-Jährige überlebte knapp. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Beschuldigte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Geschworenen bejahten zwar mit 7:1 die an sie gestellte Frage nach versuchtem Mord, machten jedoch Notwehrüberschreitung geltend. Sie billigten der Frau zu, zur Abwehr des gegen sie gerichteten Angriffs zum Messer gegriffen und dabei das gerechtfertigte Maß an Notwehr überschritten zu haben. Die Notwehrüberschreitung wurde als grob fahrlässige schwere Körperverletzung qualifiziert.

Schützenhilfe vom Opfer

Beim Prozess erhielt die 30-Jährige ausgerechnet vom Opfer Schützenhilfe. Denn der Tathergang wurde von den Beteiligten ursprünglich unterschiedlich erzählt. Während das Opfer kurz nach dem Vorfall zunächst gar keine Anzeige machen wollte, um die 30-Jährige nicht zu belasten, entschied es sich zwei Tage danach doch, die Polizei über die Geschehnisse zu informieren. Der 33-Jährige berichtete, er sei von der Frau im Zuge eines Streits ohne Vorwarnung in seinem Stiegenhaus mit einem mitgebrachten Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt worden.

Die 30-Jährige hingegen sprach durchgängig von Notwehr. Der Messerstich soll sich nicht am Gang, sondern in der Küche zugetragen haben. Weil sie bei der Auseinandersetzung so laut schrie, hielt ihr der Ex Mund und Nase zu. In Panik, keine Luft mehr zu bekommen, schnappte sie sich ein Küchenmesser und stach zu. Bei der Verhandlung änderte der 33-jährige Angegriffene jedoch seine Angaben und gab zu, die Frau in der Küche "stark gepackt" zu haben. (APA, 11.10.2019)