Viele Menschen lagern ihre Fahrräder auf dem Hausgang. Erlaubt ist das eigentlich nicht.

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Rechtlich ist die Sache eindeutig: Auf dem Gang eines Wohnhauses darf aus feuerpolizeilichen Gründen nichts gelagert werden. Kein Fahrrad, das manche hier abstellen, um es vor einem Diebstahl zu schützen. Keine Pflanzen, denen es am Winter auf dem Balkon zu frostig werden würde. Und auch keine Schuhe. Besonders Letzteres ist in vielen Wohnhäusern aber üblich. Erst ist es nur ein Paar, später sind es zwei. Irgendwann landet dann ein ganzes Schuhregal im Gang.

Hausverwaltungen und Eigentümer haben damit aber keine Freude. Denn bei einer feuerpolizeilichen Überprüfung droht eine saftige Verwaltungsstrafe. Besonders dreist wird es, wenn Bewohner nicht mehr benötigte Gegenstände auf den Allgemeinflächen des Hauses abstellen: eine alte Waschmaschine zum Beispiel oder einen kaputten Kühlschrank. Denn die Entsorgungskosten werden dann allen Bewohnern verrechnet.

Gähnende Leere oder Durcheinander?

Wie schaut es auf Ihrem Hausgang aus? Herrscht gähnende Leere – oder kunterbuntes Durcheinander? Ärgert Sie der Schuhschrank Ihrer Nachbarn? Und was ist sonst schon alles auf dem Gang gelandet? Gab es deswegen bereits Streit mit der Hausverwaltung? (red, 17.10.2019)