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Die digitale Partnervermittlung mit Programmen wie Tinder kann auch vor Gericht enden, wie ein 31-jähriger Wiener feststellen musste.

Foto: REUTERS/Mike Blake

Wien – Die Ausbreitung von Internet und Smartphones hat offensichtlich das menschliche Paarungsverhalten verändert. Die zerebralen Fähigkeiten des Homo sapiens scheinen sich aber nicht zeitgerecht angepasst zu haben. Anders ist es kaum erklärbar, warum Männer und Frauen auf Singlewebseiten wie Tinder und Lovoo völlig Unbekannten Aufnahmen ihrer Genitalien übermitteln.

Wie im Fall von Herrn H. und Frau B. – für den 31-jährigen Bundesbediensteten endet die Sache nun vor Richter Andreas Böhm, der den Prozess wegen versuchter Nötigung und sexueller Belästigung verhandelt. H. soll der jungen Frau gedroht haben, ihre Bilder an ihre Mutter und ihre Firma zu schicken, und später, sie nur dann zu löschen, wenn sie ihm aus der Ferne beim Onanieren zusieht.

Mutter "steht auf Jüngere"

Der Angeklagte ist sichtlich beschämt und kleinlaut. "Wie fällt Ihnen so was ein?", fragt Böhm den Unbescholtenen streng. H. kann keine wirkliche Erklärung bieten. Er habe B. im Internet kennengelernt, einmal sei es auch zu sexuellem Kontakt gekommen. "Sie haben ja auch die Mutter von Frau B. telefonisch kontaktiert. Wie sind Sie denn zu deren Nummer gekommen?", will der Richter wissen. "Die hat mir Frau B. gegeben. Weil die Mutter auf Jüngere steht", erklärt der Angeklagte. "Sie wollte Sie quasi weitervermitteln? Freie Sexualität ...", zeigt sich Böhm etwas überrascht.

H. blieb mit B. in Kontakt, irgendwann verlangte die Frau, dass er ihre intimen Bilder löschen sollte. Er drohte im Gegenzug, sie zu verschicken. Am Abend des 22. Juli hatte H. dann fünf weiße Spritzer intus. "Na ja, Sie können aber nicht volltrunken gewesen sein, Ihre Whatsapp-Nachrichten sind ja fehlerfrei", kontert der Richter den Verweis des Angeklagten auf Erinnerungslücken. "Als vollbetrunken würde ich mich nicht bezeichnen, aber nicht mehr nüchtern", lautet die Entgegnung.

Videochat artete aus

B. forderte ihn jedenfalls neuerlich zur Löschung der Bilder auf, im Videochat zeigte H. ihr seinen Computermonitor und die Löschung der Fotos. Bevor er sie aber endgültig entfernte, wanderte das Handyobjektiv plötzlich unter seine Gürtellinie auf seinen erigierten Penis. "Schau mir dabei zu, und alles ist erledigt", forderte er B. auf, seine Selbstbefriedigung zu verfolgen. Die legte aber auf.

Kurz darauf kontaktierte er B.s Mutter, die von ihrer Tochter schon vorgewarnt war, wie sie als Zeugin schildert. "Warum schreiben Sie die an?", erkundigt sich der Richter. "Ich weiß es nicht", lautet neuerlich die ausweichende Antwort. Böhm zitiert aus der Whatsapp-Kommunikation: "Weißt du, dass deine Tochter Nacktfotos verschickt?", fragte der Angeklagte darin. "Nein, du erpresst Sie damit", lautete die Antwort. Die Mutter formulierte auch recht unmissverständlich, was sie davon hielt: "Bist du schwul oder einfach nur ein Arschloch?"

Diversion gegen Zahlung von 800 Euro

"Es war ein Fehler, und ich werde es nicht mehr machen", murmelt der Angeklagte zerknirscht. Er beteuert auch, dass er die Bilder, um die es geht, längst gelöscht hat. "Und, haben Sie Ihre Vorlieben im Griff?", will Böhm auch noch wissen. "Ja", lautet die knappe Antwort. Verurteilt wird H. nicht, er bekommt eine Diversion und muss 800 Euro an den Staat zahlen, womit auch die Staatsanwältin einverstanden ist. (Michael Möseneder, 16.10.2019)