Im September 1992 präsentierte der damalige rote Gesundheitsminister Michael Ausserwinkler sein Vorhaben, Nichtraucherzonen in der Gastronomie zu schaffen. Damit begann eine Vierteljahrhundertdebatte über das (Nicht-)Rauchen in Lokalen, die längst mit einer einheitlichen Regelung hätte enden müssen.

Nicht so in Österreich: Mehrheiten wurden gewonnen und wieder verloren, Gesetze formuliert und über Bord geworfen, Meinungen von Experten und Expertinnen ausgetauscht. Sie sprechen eine klare Sprache: Ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie schützt nicht nur Gäste und Arbeitskräfte, es schont auch alle, die in Österreich Steuern zahlen – der volkswirtschaftliche Schaden durch das Rauchen geht in die Milliarden.

Am 1. November das absolute Rauchverbot in der Gastronomie inkrafttreten.
Foto: Veronika Huber

Spätestens im Oktober 2018, als ein Volksbegehren hunderttausendfach unterschrieben wurde, hätte daher der Höhe- und Schlusspunkt der Debatte erreicht sein sollen. Stattdessen wurde das "Don't smoke"-Volksbegehren ad acta gelegt und die Forderung nach einem kompletten Rauchverbot von Türkis-Blau abgeschmettert. Die ÖVP lenkte erst ein, als sie nicht mehr an den Koalitionspartner gebunden war. Nicht unbedingt souverän, aber notwendig.

Auch jetzt ist die lange Affäre noch nicht ganz ausgestanden. Durch insgesamt drei Anträge an den Verfassungsgerichtshof sollte das Rauchverbot – wie schon so oft – aufgeweicht werden. Zwar ist es legitim und richtig, dass die Antragsteller ihre Sorgen und in ihren Augen schlüssige Argumente vorbringen können. Doch dass das Höchstgericht entschied, die erste der Vorlagen nicht einmal zu behandeln, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

In eine, in der Nichtraucherinnen und Nichtraucher 27 Jahre nach Beginn der Diskussion endlich ausreichend geschützt werden – und Österreich endlich internationale Standards erfüllt. (Gabriele Scherndl, 16.10.2019)