Straches offizielle Facebook-Seite darf nicht mit jener der FPÖ zusammengelegt werden, entscheidet Facebook.

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Die FPÖ darf die Facebook-Seite ihres ehemaligen Parteichefs Heinz-Christian Strache nicht mit der offiziellen Parteiseite zusammenlegen. Das hatte die FPÖ eigentlich geplant und einen entsprechenden Antrag eingereicht, berichtet der "Kurier". Für die FPÖ ist die Entscheidung hart, zählt ihr offizieller Auftritt doch rund 130.000 Likes, jener des Ex-Vizekanzlers hingegen immerhin rund 790.000 Fans.

Facebooks Begründung lautet, dass hier ein Verstoß gegen eine Richtlinie vorliege. Seiten dürfe man demnach nur zusammenlegen, wenn sie einen ähnlichen Namen tragen und dasselbe Thema behandeln, das sei jedoch im vorliegenden Fall nicht so.

Streit um Urheberschaft

Zwischen Strache und der FPÖ herrscht aktuell ein Streit um die zukünftige Urheberschaft der reichweitenstarken Strache-Seite. So verlangte Strache zuletzt von seiner Partei die Zugangsdaten bis Freitag, allem Anschein nach wird die Auseinandersetzung aber nur vor Gericht zu klären sein. Die FPÖ selbst will sich vorerst nicht äußern. "Das ist eine juristische Frage, die von Juristen zu klären ist", hieß es am Mittwochvormittag aus dem Büro von FPÖ-Chef Norbert Hofer.

"Für die FPÖ wäre es das Best-Case-Szenario, wenn sie die Seite weiter bespielen darf, aber unter einem anderem Namen", sagte Digitalexpertin Ingrid Brodnig zur APA. Die Kommunikationsstrategie der FPÖ sei stärker als die anderer Parteien auf Facebook ausgerichtet. Die Partei selbst hat die Strache-Seite 2015 als "Drehscheibe unserer Kommunikation" bezeichnet. Sollte sie die Rechte an der Seite verlieren, würde die bisher wichtigste Säule ihrer Online-Kommunikation wegfallen.

Strache könnte Nutzung unter seinem Namen verbieten

Gewinnt die FPÖ, bedeutet Facebooks aktueller Entscheid aber, dass Strache verbieten könnte, Postings unter seinem Namen zu verfassen – womit eine weitere Verwendung nicht mehr möglich wäre. Bekommt Strache seine Seite hingegen vor Gericht zugesprochen, erhält dieser erneut ein Ventil, um zu hunderttausenden Personen zu sprechen. Zum Vergleich: Aktuell erreicht er mit seinem "privaten" Facebook-Profil rund 50.000 Follower.

Im Impressum der Seite "HC Strache" ist momentan nicht Strache selbst, sondern die FPÖ als Medieninhaberin eingetragen. Das ist aus Brodnigs Sicht in dem Rechtsstreit "ein sehr gewichtiges Argument" für die FPÖ. Die Admin-Rechte wurden Strache während des Wahlkampfs entzogen, daher konnte er keine Beiträge ohne der Autorisierung von anderen Parteimitgliedern veröffentlichen.

Bis vor kurzem der reichweitenstärkste politische Account

"Die Strache-Seite ist die am besten funktionierende Politikseite in Österreich", sagte Brodnig. Das könne man an der Anzahl der Interaktionen, also den Likes und Kommentaren, festmachen. Selbst im August sei das noch der Fall gewesen, obwohl die Partei zu diesem Zeitpunkt schon lange keine Werbung mehr dafür geschaltet habe.

Bis vor kurzem war Straches Fan-Seite der reichweitenstärkste politische Account auf Facebook. Seit Ende Mai hat die Seite von Sebastian Kurz mehr Fans. Aktuell "gefällt" der Facebook-Auftritt des ÖVP-Chefs etwas mehr als 800.000 Usern. Trotzdem hat der offizielle Facebook-Auftritt von Strache mit rund 786.000 "Gefällt mir"-Angaben nach wie vor fast doppelt so viele Fans wie jener Hofers (340.000) und der FPÖ (131.000) zusammen. (muz, APA, 17.10.2019)