Das Portal share-online.biz wurde am Mittwoch von der Polizei beschlagnahmt.

Screenshot: red

In einer Aktion mit Hausdurchsuchungen in drei Ländern hat die Polizei am Mittwoch den Filehoster share-online.biz vom Netz genommen. Auf der Seite wurden laut den Ermittlern in großem Ausmaß urheberrechtlich geschützte Filme, Serien und Musik von Nutzern hochgeladen und anderen Nutzern widerrechtlich zur Verfügung gestellt. Die drei in Deutschland wohnhaften Betreiber der Plattform wurden angeklagt, aber auch Nutzern drohen rechtliche Konsequenzen. In Österreich sieht die Lage etwas anders aus.

Der Kölner Staatsanwalt Christoph Hebbecker sagte, dass man auch versuchen werde, Uploader zu identifizieren. Offenbar hatte share-online.biz ein System, das Nutzer nach einem Punktesystem für Uploads entlohnte. Möglicherweise werde man aber auch versuchen, Downloader zu identifizieren. Dem STANDARD erklärte Hebbecker, dass man sich in den Ermittlungen zunächst gegen die Betreiber richten werden.

Österreichische Nutzer anhand von IP-Adresse nicht identifizierbar

Share-Online soll nach Angaben von Polizei und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vor allem in Deutschland populär gewesen sein. Kommentare im Netz deuten auch darauf hin, dass es österreichische Nutzer gab. Diese müssen jedoch nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Zwar sagte Staatsanwalt Hebbecker, dass man Verfahren gegebenenfalls an die zuständige Staatsanwaltschaft in Österreich abgegeben werde, sofern im Rahmen weiterer Ermittlungen österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich identifiziert werden sollten. Anhand von gespeicherten IP-Adressen ist das jedoch zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Lukas Feiler, Rechtsanwalt bei Baker & McKenzie, erklärt dem STANDARD, dass österreichische Internetprovider keine Auskunft über die Identität einer Person hinter einer gespeicherten IP-Adresse erteilen dürfen. "Denn der österreichischer Internet-Access-Provider, welcher die IP-Adresse dem Nutzer zugewiesen hat, muss die Informationen über diese Zuweisung innerhalb kurzer Frist löschen. Bis ein deutscher Staatsanwalt eine sogenannte Europäische Ermittlungsanordnung erlassen hat, diese an die österreichische Justiz weitergeleitet wurde und schließlich von dieser an den österreichischen Access-Provider zugestellt wurde, sind die Daten längst gelöscht", so der Anwalt.

Die rechtliche Lage in Österreich dürfte sich jedoch mit der E-Evidence-Verordnung ändern. "Dann wird ein Staatsanwalt aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Herausgabe von Daten direkt von einem österreichischen Provider verlangen können – und zwar innerhalb von zehn Tagen beziehungsweise in Notfällen innerhalb von sechs Stunden", so Feiler. (br, 18.10.2019)