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Dass er vergangene Woche eine Pistole dabei hatte, soll der Student in einer internen Whatsapp-Gruppe damit begründet haben, dass er noch zum Schießstand wollte.

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Nachdem ein Student an der Fakultät für Physik der Universität Wien erst vergangenen Mittwoch mit einer Pistole, am Montag dann mit einem Messer zur Vorlesung erschienen ist, ist er offenbar nach wie vor im Besitz einer Waffe. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Gänserndorf hat jedoch als zuständige Waffenbehörde ein Waffenverbotsverfahren eingeleitet und will ihm die Pistole demnächst abnehmen.

Vorerst aber sah der einschreitende Beamte der Landespolizei Wien keine Gefahr im Verzug, ließ dem Studenten also die Pistole, das Messer falle ohnehin nicht unter das Waffengesetz, sagte ein Sprecher. An der Universität Wien verweist man darauf, dass man für das Waffenvollzugsgesetz nicht zuständig sei, aber ein Hausverbot ausgesprochen habe, das zumindest für das laufende Semester gelten wird. Ob es danach endet, ist offen. Eine Meldung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft, der zufolge ihm die Pistole abgenommen wurde, konnte nicht bestätigt werden.

Keine akute Gefahr

Warum hat ein Mann, der auf Social Media laut Medienberichten schrieb "Ich würde gerne in einem Feuergefecht gegen den Islam sterben und so viele wie möglich davon töten!" und dann, ohne einen Waffenpass zu besitzen, eine Pistole zur Vorlesung mitbrachte, offenbar fast eine Woche später noch eine Pistole?

Um das nachzuvollziehen, gilt es, zwei Begriffe zu unterschieden: einerseits den Besitz, andererseits das Führen einer Waffe. Denn wer eine Waffe kaufen darf – und das darf, je nach Kategorie der Waffe, jeder EWR-Bürger über 18 oder jeder, der eine Waffenbesitzkarte hat –, darf sie deshalb noch nicht mit sich herumtragen.

Eine Waffenbesitzkarte, wie sie auch der Student hatte, ermächtigt einzig dazu, bestimmte Schusswaffen zu kaufen und zu besitzen. Für diese Karte muss man unter anderem ein psychologisches Gutachten und den sogenannten Waffenführerschein, also einen Befähigungsnachweis, vorweisen. Um die Waffe dann zu transportieren, muss diese ungeladen und in einem geschlossenen Behältnis sein. Das Führen einer Waffe – im Gesetzestext prägnant beschrieben mit "Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat" – wiederum ist Waffenpassbesitzern, Jägern und Schützenvereinsmitgliedern vorbehalten. Der Student, der seine Waffe an die Uni brachte, hatte keinen Waffenpass. Damit darf er die Pistole zwar besitzen, nicht aber dabei haben.

Weil er aber niemanden mit seiner Waffe bedroht hatte, war keine Gefahr in Verzug, der einschreitende Polizist hatte keinen Grund gehabt, eine unmittelbare Gefährdung zu befürchten, so ein Sprecher der Polizei. Diese setze sich aus verschiedenen Variablen zusammen: Gängige Beispiele für Gefahr in Verzug wäre etwa ein Suizidversuch, wenn jemand bereits jemanden verletzt hat, oder damit droht, jemanden zu verletzen. "Akute Gefahr in Verzug ist etwa dann gegeben, wenn jemand auf dem Balkon steht und rumschießt", sagt ein Polizeisprecher.

Der Student hatte an dem Tag, an dem er die Pistole zur Uni brachte, "laut unseren Berichten auch keine Munition dabei", so der Sprecher, außerdem sei er ruhig und kooperativ gewesen. Sein einziges Vergehen sei damit gewesen, dass er die Waffe falsch transportiert hat, nämlich am Gürtel und nicht in einem geschlossenen Behälter.

Was passiert nun?

Dass Waffenbesitzern diese abgenommen werden, komme häufig vor, sagt der Wiener Waffenhändler Markus Schwaiger, allerdings vor allem in Fällen, in denen die Waffe daheim nicht richtig verwahrt wurde. "Das, was hier passiert ist, ist die absolute Ausnahme", sagt Schwaiger, "denn in dem Moment, in dem man die Waffe offen führt, könnten sich die Menschen fürchten, und dann steht der Straftatbestand der gefährlichen Drohung im Raum".

Laut Waffengesetz drohen bis zu zwei Jahre Haft oder 720 Tagessätze, wenn jemand unbefugt eine Waffe geführt hat. Außerdem kann die zuständige Behörde – in diesem Fall die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf – ein Waffenverbot auferlegen und die Waffenbesitzkarte entziehen. Der Betroffene könnte dann zwar Beschwerde einlegen, diese hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung.

Der Gänserndorfer Bezirkshauptmann, Martin Steinhauser, sagt, man habe bereits ein Waffenverbotsverfahren eingeleitet, noch am Dienstag oder Mittwoch soll der entsprechende Bescheid an den Studenten gehen. "Wenn ihm die Waffe bisher noch niemand abgenommen hat, dann nehmen wir sie ab", sagt Steinhauser. (Gabriele Scherndl, 22.10.2019)