Künftig könnte es im Bereich der Biomasse in jedem Bundesland einen anderen Tarif geben.

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Die Stromrechnung, die einmal im Jahr ins Haus flattert, überfordert viele. Wer sich intensiver damit beschäftigt, erfährt zwar, dass von dem, was letztlich zu zahlen ist, nur ein gutes Drittel tatsächlich mit Strom zu tun hat; 27,9 Prozent sind Netzkosten, 36,5 Prozent Steuern und Abgaben. Eine Vielzahl aufgelisteter Posten verwirrt mehr, als dass sie Licht ins Dunkel bringen. Damit aber nicht genug.

Mit der vom Parlament kurz vor den Wahlen beschlossenen Novelle zum Ökostromgesetz kommen noch drei zusätzliche Zeilen für Biomasse auf der Stromrechnung dazu. In Ermangelung einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat wurde eine Anschlussfinanzierung für Holzkraftwerke, die nach Ende der 13-jährigen Förderperiode vor dem wirtschaftlichen Aus gestanden wären, als Grundsatzgesetz verabschiedet. Für die Ausgestaltung im Detail sind die Länder zuständig.

Bis zu neun unterschiedliche Tarife

Als erstes Bundesland hat Niederösterreich ein diesbezügliches Gesetz verabschiedet; es ist am 1. September in Kraft getreten, betrifft 14 Biomassekraftwerke älter als 13 Jahre und sieht eine Förderung von 9,65 Cent je Kilowattstunde (kWh) vor. In der alten Staffelung waren es noch bis zu 15 Cent je kWh. Zu bezahlen sind die Beträge über die Ökostromumlage von den Stromverbrauchern. Statt einheitlicher Tarife wie bisher gibt es künftig im Extremfall bis zu neun unterschiedliche, für jedes Bundesland abhängig von der Zahl der Holzkraftwerke und der gewährten Tarifhöhe einen anderen.

"Die Kunden werden erschlagen von so viel Information", sagte Martin Baminger von der Energie AG Oberösterreich. "Aus Umfragen wissen wir, dass weniger mehr wäre."

Historisch gewachsene Rechnung

Dem stimmt auch E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch zu. "Vor lauter Bäumen sieht man mitunter den Wald nicht mehr", sagte er dem STANDARD. Vieles, was heute auf der Stromrechnung stehe, sei historisch gewachsen und durch verschiedene Gesetze bedingt. "Wir arbeiten daran, das Ganze zu vereinfachen", sagte der E-Control-Vorstand.

Bis Ende 2020 müssten so und so Vorgaben des Energiepakets der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Darin werden mehr Transparenz auf den Stromrechnungen und eine zeitnähere Information der Konsumenten über ihren Stromverbrauch gefordert. Das könnte man zum Anlass nehmen, die Rechnungen insgesamt zu entschlacken und auf monatliche statt jährliche Zustellung überzugehen. "Damit der Stromverbraucher oder die Stromverbraucherin weiß, wie viel er oder sie im Vergleich zum Monat davor drüber oder drunter liegt und sich gegebenenfalls anpassen kann", sagte Urbantschitsch.

Baminger verweist auf eine repräsentative Erhebung des Gallup-Instituts, wonach 65 Prozent der Befragten lieber bei der jährlichen Rechnung bleiben würden. (Günther Strobl, 23.10.2019)