Die Asylunterkunft, in der es zum Messerangriff kam, wurde geschlossen. Nun fordert die FPÖ schärfere Konsequenzen.

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Linz/Wien – Kommt es zu einem gewalttätigen Vorfall, in den ein Asylwerber als Täter involviert war, dauert es erfahrungsgemäß nicht lange, bis die FPÖ nach scharfen Konsequenzen ruft. So war es, als in Dornbirn ein türkischer Asylwerber den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft erstochen haben soll, und so ist es nun, nachdem in Wullowitz zwei Männer starben und gegen einen 33-jährigen Afghanen wegen zweifachen Mordes ermittelt wird.

Die oberösterreichische FPÖ fordert nun eine "Gefährdungsklassifizierung" von Asylwerbern, "automatische U-Haft bei Delikten gegen Leib und Leben" und in extremen Fällen eine "Sicherheitsverwahrung". Der oberösterreichische FPÖ-Landesparteichef Manfred Haimbuchner fragt sich zudem, warum der Mann noch auf freiem Fuß gewesen sei, bevor er mutmaßlich zwei Menschen tötete. Er sei zuvor aufgefallen: wegen eines Raufhandels, wegen einer Sachbeschädigung, weil er laut aus dem Koran vorgelesen haben soll und wegen eines Vorfalls von häuslicher Gewalt, nach dem es zwar eine Wegweisung, aber keine Anzeige gegeben habe.

Kritik an vorsorglicher Haft

Georg Bürstmayr, Rechtsanwalt für Fremden- und Asylrecht, sagt zum STANDARD, jemanden ohne eine Anlasstat wegzusperren, ließe sich "rechtlich nicht machen". Würde sich eine "Sicherheitsverwahrung" auch noch gegen Menschen bestimmter Herkunft richten, würde das zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

Selbst wenn psychologisch geschultes Personal vorab feststellen könnte, "dass jemand traumatisiert ist und spinnerte Gedanken hat oder etwas Gefährliches tun könnte", so Bürstmayr, würde dies nicht ausreichen, um jemanden zu inhaftieren: "Da geht es um das Grundrecht auf die persönliche Freiheit, die ist in Österreich doppelt und dreifach, auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention, abgesichert."

Heikles Paket an Regulativen

Schon nach dem Vorfall in Dornbirn, als der damalige blaue Innenminister Herbert Kickl auf Facebook postete, er werde "alle rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen", um die "Schieflage im Asylwesen wieder geradezurichten", weil das derzeitige Asylsystem Täter schütze, wurde heftige Kritik an solcherlei Vorstößen geübt.

Es gebe "Vorgaben aus der Flüchtlingskonvention, an die die Europäische Grundrechte-Charta und damit indirekt auch wieder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) anknüpfen", also ein "ganzes Paket von Regulativen", sagte damals etwa Rechtswissenschafter Bernd-Christian Funk dazu. Dort etwas aufzubrechen sei heikel.

Wenn Deliktschwellen, die vor Sanktionen stehen, gesenkt werden würden, "dann begibt man sich genau damit in eine Diskussion, die dann letzten Endes möglicherweise auch in die Sackgasse führt, dass man konsequenterweise Menschen dann in Internierung nehmen müsste, wenn man sie ja dann trotzdem nicht abschieben kann", so Funk. (elas, 23.10.2019)