An der Universität Wien herrscht striktes Waffenverbot.

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Wien – Ein Student, mittlerweile von der Universität Wien mit einem Hausverbot belegt, hat eine Vorlesung mit "halbgeladener" Waffe besucht. Er habe damit eine Verwaltungsübertretung gesetzt, bestätigte die Polizei der APA. Da er in sozialen Netzwerken Gewaltfantasien geäußert haben soll – laut einem "Profil"-Bericht behauptet er aber, er wäre gehackt worden -, prüfe auch der Verfassungsschutz den Fall.

Die Pistole des Niederösterreichers sei laut dessen eigenen Angaben gegenüber dem Magazin "geladen" gewesen, er habe nämlich vorgehabt, nach der Vorlesung an einem Schießstand zu üben, berichtete das "Profil" in seiner aktuellen Ausgabe. Hier bestehe ein Widerspruch zum Polizeibericht, wonach die Waffe weder geladen war, noch Munition gefunden wurde, als der Mann nach einer Physik-Vorlesung am 16. Oktober durchsucht wurde.

Eine Waffe gelte dann als geladen, wenn repetiert wurde und sie somit sofort schussbereit wäre, also sich eine Patrone im Lauf befindet, erläuterte Polizeisprecher Patrick Maierhofer auf APA-Anfrage. Die Schusswaffe des Studenten sei daher per definitionem ungeladen bzw. halbgeladen gewesen – das Magazin mit Patronen war angesteckt, aber nicht repetiert. Zusätzliche, extern gelagerte Munition hatte der Mann demnach nicht dabei.

BH hat Verfahren eingeleitet

Bezüglich Gewaltfantasien im Zusammenhang mit dem Islam sagte der Student "Profil", er sei auf Twitter "gehackt" worden. Die Postings würden nicht von ihm stammen. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist laut dem Polizeisprecher von dem Vorfall verständigt worden, auch was die Postings betreffe, hieß es am Samstag.

Der Mann war zunächst wegen der offen am Gürtel getragenen Pistole aus dem Hörsaal geführt worden. Am vergangenen Montag, wenige Tage nach dem ersten Vorfall, wurde bei einer Kontrolle auf der Universität ein Messer bei ihm gefunden. Laut Hausordnung herrscht an allen Standorten der Universität Wien uneingeschränktes Waffenverbot, die Uni reagierte mit einem Hausverbot. Laut Medienberichten hat die zuständige Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf ein Waffenverbotsverfahren eingeleitet. Davor hätte der Mann mit seiner Waffenbesitzkarte die Schusswaffe aber auch nicht in der Öffentlichkeit tragen bzw. sie ausschließlich – und getrennt von der Munition – zum Schießplatz transportieren dürfen. (APA, 26.10.2019)