Weil Deutschland keine innerdeutsche Grenze beim Strompreis wollte, zog die Bundesnetzagentur gegenüber Österreich einen Wall auf.

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Wien – Die Anordnung der EU-Energieagentur Acer, die österreichische von der deutschen Strompreiszone am 1. Oktober 2018 zu trennen, ist rechtswidrig erfolgt. Zu diesem Urteil kam das Europäische Gericht in Luxemburg in seiner am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Das Gericht gibt damit den österreichischen Klägerinnen, der E-Control und heimischen Übertragungsnetzbetreibern, Recht.

Begründet wird das Urteil mit einem Formalfehler. Die in Ljubljana ansässige Acer habe einen Antrag der E-Control auf Beibehaltung der gemeinsamen Strompreiszone entgegen der Verfahrensvorschriften unberücksichtigt gelassen und dadurch ihre Zuständigkeit verloren.

Die unterlegene EU-Energieagentur hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie bekämpft das Urteil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) oder sie erlässt eine neue Entscheidung zur deutsch-österreichischen Strompreiszone, sagt Rechtsanwalt Florian Stangl, Experte für Energierecht bei der Kanzlei Niederhuber & Partner.

Keine neue Teilung Deutschlands

Der Grund für die Klage der Verbund-Tochter APG und der Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH auf Erhaltung des Strombinnenmarktes: Weil Windkraftstrom aus Norddeutschland auf dem Weg nach Österreich mangels Leitungskapazitäten regelmäßig den Umweg über polnische und tschechische Stromnetze nahm und diese überhitzten, forderte die EU-Energieagentur auf Betreiben von Warschau und Prag die Beschränkung der Stromhandelskapazitäten durch Teilung der deutsch-österreichischen Preiszone. Dies auch auf Druck Berlins, weil die deutsche Bundesnetzagentur die Alternative, die Teilung Deutschlands in zwei Strompreiszonen, unbedingt vermeiden wollte.

Millionen an Mehrkosten

Trotz laufendem Gerichtsverfahren begrenzten Österreich und Deutschland den freien Stromaustausch auf 4,9 Gigawatt, was in etwa der Hälfte des österreichischen Spitzenverbrauchs entspricht. Alles darüber hinaus kann seither nur bei ausreichend Netzkapazität gehandelt werden. Bei Haushalten und Industrie verursachte dies laut Österreichischer Energieagentur bisher rund 220 Millionen Euro an Mehrkosten. (Luise Ungerboeck, 28.10.2019)