Verfehlungen bei der Öffnung der Wahlkarten sorgten 2016 für die Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl zwischen Alexander van der Bellen und Norbert Hofer

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Klagenfurt – Alexander Van der Bellen hat schon knapp die Hälfte seiner sechsjährigen Amtszeit hinter sich, Norbert Hofer ist mittlerweile zum Parteichef der FPÖ aufgestiegen. Die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentschaftswahl 2016 beschäftigen derweil noch immer die österreichischen Gerichte.

15 Strafanträge oder Anklagen gegen insgesamt 250 Personen – mehrheitlich freiwillige Wahlbeisitzer – wurden eingebracht. Die Verfahren gegen die Beisitzer wurden jedoch fast alle auf Weisung des Justizministeriums eingestellt, weil ihnen als rechtsunkundige Personen die Gesetzeswidrigkeit der Vorgänge nicht bewusst war, wie es aus dem Weisungsrat heißt. Die Prozesse gegen die Leiter der Wahlbehörden sind zum Teil noch im Gange.

Die Vorwürfe gegen die Wahlleiter betreffen dabei im Wesentlichen zwei Delikte: Amtsmissbrauch sowie falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt. So auch am Montag bei einem Prozess am Landesgericht Klagenfurt gegen den Bezirkshauptmann von Hermagor und dessen Verwaltungsdirektor. Ihnen wird vorgeworfen, die Briefwahlkuverts bereits am Abend des Wahlsonntags geschlitzt – also geöffnet – zu haben und diesen Vorgang auf Montag datiert zu haben. Gesetzlich vorgesehen ist, dass die Kuverts am Montag in Anwesenheit der Wahlbeisitzer geöffnet und dann ausgezählt werden.

Gemischte Bilanz

Die Angeklagten bekannten sich am Montag nicht schuldig und argumentierten, dass sie von der Wahlkommission zum Schlitzen der Kuverts ermächtigt gewesen seien. Von dieser jahrelang geübten Praxis hätte auch die Landeswahlbehörde gewusst. Um das zu überprüfen, will die Richterin nun den ehemaligen Leiter der Landeswahlbehörde als Zeugen laden. Die Verhandlung musste daher vertagt werden.

Aus den vergangenen Urteilen auf ein Ergebnis zu schließen gestaltet sich schwierig, denn eine Zwischenbilanz der bereits abgeschlossenen Verfahren fördert eine gemischte Bilanz zutage. Im Bezirk Innsbruck-Land wurden der Wahlleiter und sein Stellvertreter freigesprochen, die ebenfalls schon am Wahlsonntag die Kuverts geschlitzt hatten. Der Richter wollte hier "keinen Schädigungsvorsatz unterstellen" und sprach die Angeklagten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei.

Harte Urteile gab es dagegen in Villach. Dort wurden am Sonntag die Kuverts nicht nur geöffnet, sondern auch gleich in Abwesenheit der Beisitzer ausgezählt, und zwar vom Abteilungsleiter des Meldeamts, der dazu keinerlei Befugnis besaß. Trotzdem unterschrieb der Villacher Bürgermeister in seiner Funktion als Wahlleiter ein Protokoll, wonach alles ordnungsgemäß abgelaufen sei. Daraufhin wurde er zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro verurteilt. (ta, 29.10.2019)