Die Weitergabe von Daten könnte die Post nun teuer zu stehen kommen. Das Unternehmen wurde zu einer – noch nicht rechtskräftigen – Strafzahlung von 18 Millionen Euro verdonnert.

Foto: APA / Herbert Neubauer

Wien – Für die börsennotierte Post hat die Weitergabe von Daten nun weitreichende Folgen. Die Datenschutzbehörde hat das Unternehmen in einem Verwaltungsstrafverfahren zu einer Zahlung von 18 Millionen Euro verurteilt. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, die Post will dagegen berufen. Ans Licht gekommen sind Erkenntnis und Strafe in einer Ad-hoc-Mitteilung der Post zum Thema "Meilensteine und Ausblick für 2019 und 2020".

Grund für die Aufregung und die Prüfung durch die Datenschutzbehörde war nicht nur die Weitergabe von Daten. Die Post hatte anhand von Daten wie Adresse oder Alter eine Parteiaffinität ihrer Kunden hochgerechnet. Die Frage war nun, ob es sich bei diesen Daten um tatsächliche Daten handelt, die nicht weitergegeben werden dürfen. Oder sind das Hochrechnungen, deren Weitergabe nicht problematisch wäre?

Rechtsrahmen klar abgesteckt

Die Österreichische Datenschutzbehörde stellte mit dem Straferkenntnis klar, "dass die Post im Rahmen ihres Gewerbes Adressverlage und Direktmarketingunternehmen personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten muss", zitiert der "Kurier" eine Stellungnahme von Post-Anwalt Stefan Prochaska. Wenn die Post jedoch statistische Wahrscheinlichkeiten über die Parteiaffinität erstelle, sei das eine Rechtsverletzung gemäß der Datenschutzgrundverordnung.

"Die Post sieht ihr Kerngeschäft der Direktwerbung gefährdet und wird sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden", heißt es weiter. Die Post und Anwalt Prochaska halten die Entscheidung "für inhaltlich falsch" und die verhängte Strafe für völlig überzogen – daher wird auch Berufung eingelegt. Man habe stets betont, dass es sich bei den Prognosen um statistische Hochrechnungen handle und nicht um tatsächlich persönliche Daten, so die Argumentation der Post. Die Daten seien zudem bereits gelöscht.

Weitere Klagen offen

Die Post hat aus dem Datenskandal aber noch etliche andere Verfahren laufen. Anwalt Robert Haupt etwa hatte im Sommer eine Klage gegen die Post eingereicht, weil ein Mandant zwar die Information erhalten hatte, welche Daten gesammelt wurden – aber eben nicht, ob und an wen diese Daten für Marketingzwecke weitergegeben wurden. Dieses Verfahren läuft noch.

Zudem hat die Plattform Cobin Claims rund 1.500 Beschwerden gesammelt. Hierbei geht es vor allem um die Nennung der Parteiaffinität. Cobin Claims will in einer Sammelklage pro Fall 3.000 Euro Schadenersatz von der Post durchsetzen. Zur Nennung der Parteiaffinität gab es kürzlich ein Urteil am LG Feldkirch. Der Richter sprach dem Kläger 800 Euro Schadenersatz zu. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, in diesem Fall haben sowohl Kläger als auch Beklagter Rechtsmittel angemeldet.

Setzen sich die 800 Euro durch und rechnet man das mit den rund 1.500 Anspruchsstellern hoch, könnte die Post hier nochmals zur Zahlung von rund 1,2 Millionen Euro aufgefordert werden. Seit Bekanntwerden der Datenweitergabe haben sich rund 10.000 Menschen bei der Post gemeldet und wollten wissen, ob und an wen konkret ihre Daten für Marketingzwecke weitergegeben wurden. Die Beantwortung dieser Anträge ist laut Post abgeschlossen.

Ertrag bleibt stabil

In ihrer Ad-hoc-Meldung teilte die Post jedenfalls mit, dass für die Strafe von 18 Millionen Euro keine Rückstellung gebildet wurde. Muss das Unternehmen die Strafe letztlich tatsächlich in dieser Höhe zahlen, würde das das Ergebnis belasten. Der auf Datenschutzrecht spezialisierte Anwalt Sascha Jung rechnet damit, dass die Strafe gegen die Post in der zweiten Instanz reduziert wird, weil es Spielraum bei der Auslegung gibt, wie er der Austria Presseagentur sagt. Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) habe es nur drei höhere Strafen, 205 Mio. Euro gegen British Airways, 110 Mio. Euro gegen Marriott und 50 Mio. Euro gegen Google, gegeben, so Jung.

Abgesehen davon: Die Post geht laut eigenen Angaben davon aus, dass der Umsatz weiterhin steigen und das operative Ergebnis stabil bleiben werde. Dank eines wachsenden Paketgeschäfts auch infolge der Kooperation mit der Deutsche Post-Tochter DHL erwartet das Unternehmen ein Umsatzzuwachs im laufenden und im kommenden Jahr. Wegen Anlaufkosten für neue Finanzdienstleistungen werde man in den beiden Jahren beim operativen Gewinn (Ebit) allerdings nicht vom Fleck kommen, kündigte das mehrheitlich im Staatsbesitz stehende Unternehmen am Dienstag an. (bpf, 29.10.2019)