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Seit dem vergangenen Schuljahr wird Schulschwänzen strenger sanktioniert.

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Wien – Seit dem Schuljahr 2018/19 gelten strengere Regeln für Schulschwänzer. Ab dem vierten unentschuldigten Fehltag im Lauf der neunjährigen Schulpflicht muss die Schule Anzeige erstatten, die Bezirksverwaltungsbehörde muss für die Verwaltungsübertretung Strafen zwischen 110 und 440 Euro verhängen. Im ersten Jahr wurde 3.288-mal gestraft, wie der "Kurier" berichtet.

Die mit Abstand meisten Strafen wurden in Wien verhängt (1.650). Dahinter folgen Oberösterreich (481), Salzburg (325), Niederösterreich (262), Tirol (216), Kärnten (179) und die Steiermark (146). Nur wenige Strafmandate werden für Vorarlberg (20) und das Burgenland (9) ausgewiesen, allerdings liegen hier laut Bildungsministerium jeweils nicht die Daten des gesamten Bundeslands, sondern nur eines einzelnen Bezirks vor.

Nur ganze Tage zählen

Zur Anzeige sind die Schulen nur bei voll versäumten Tagen verpflichtet. Wenn ein Schüler jedoch wiederholt zwar nicht ganze Tage, aber zahlreiche Stunden versäumt, kann es ebenfalls zur Verwaltungsstrafanzeige kommen. Bei Schulpflichtverletzungen bis zu drei Tagen sollen Schulleiter und Lehrer "Sofortmaßnahmen" wie das Aussprechen von Verwarnungen setzen. Zusätzlich müssen die Schulen immer den Ursachen für das Fernbleiben nachgehen.

Laut Bildungsministerium hat die Verschärfung die erhoffte abschreckende Wirkung gezeigt. Es gebe zwar keine Evaluierung der Maßnahme. Man erhalte aber von den Schulen die Rückmeldung, dass das Schwänzen nun weniger Thema sei.

Fünfstufenplan war wirkungslos

Bei der Lehrergewerkschaft gingen seither deutlich weniger Anfragen zum Umgang mit fernbleibenden Schülern ein, berichtet der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG). Er ortet eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum davor geltenden Fünfstufenplan für Schulschwänzer. "Der war absolut wirkungslos, die Fristen waren viel zu lange."

Vor dem Schuljahr 2018/19 wurde ein Verfahren wegen Schulschwänzens erst dann eingeleitet, wenn ein Schüler fünf Tage beziehungsweise 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder an drei aufeinanderfolgenden Tagen fehlte. Dann wurde allerdings nicht gleich gestraft. Stattdessen startete zunächst ein aufwendiger fünfteiliger Stufenplan mit verpflichtenden Gesprächen mit Eltern und Schülern sowie der Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlfahrt. Erst wenn all das nicht fruchtete, konnten Verwaltungsstrafen bis 440 Euro verhängt werden. (APA, 29.10.2019)