700 Euro muss Strache zahlen, weil er dem Prozess unentschuldigt fernblieb.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Um die Frage, ob Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Ibiza-Video "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner als "Schneebrunzer" bezeichnet hat, ist es am Dienstagnachmittag am Wiener Landesgericht gegangen. Es musste vertagt werden, weil der als Zeuge geladene Strache unentschuldigt nicht erschienen war. Er wurde mit einer Ordnungsstrafe von 700 Euro belegt.

Richter Gerald Wagner betonte in seiner Begründung, dass Strache "die Ladung nachweislich übernommen hat". Am 14. November wird das von Fellner betriebene Verfahren fortgesetzt, das sich nicht gegen Strache, sondern das Gratisblatt "Heute" richtet. Die Zeitung hatte Mitte August anlässlich des Erscheinens eines Enthüllungsbuchs der deutschen Ibiza-Aufdecker Frederik Obermaier und Bastian Obermayer berichtet, Strache habe Fellner in einer bisher nicht öffentlich gemachten Videosequenz auf Ibiza "Schneebrunzer" genannt.

"Schneebrunzer"

In dem Buch selbst wird Fellner nicht namentlich erwähnt. Dort ist nur von einem "Schneebrunzer von der Boulevardzeitung Österreich" die Rede, über den Strache im Ibiza-Video gesprochen haben soll. Fellner sei damit "weder wörtlich noch sinngemäß" gemeint gewesen, stellte dazu nun dessen Anwalt Peter Zöchbauer am Landesgericht fest, der "Heute" wegen übler Nachrede beziehungsweise Beschimpfung nach Paragraf 6 Mediengesetz geklagt hat und namens seines Mandanten für das erlittene Ungemach eine Entschädigung verlangt.

Strache hat in Bezug auf die ihm zugeschriebene Beleidigung bisher erklärt, er könne sich nicht mehr erinnern, ob das Schimpfwort auf Ibiza überhaupt gefallen sei. (APA, 29.10.2019)