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In der Medizin herrscht Konsens: "Konversionstherapien" können zu schwerwiegenden psychischen Erkrankungen führen.

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Berlin – Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn hat seine Pläne für ein gesetzliches Verbot von Behandlungen gegen Homosexualität konkretisiert. Diese sogenannten "Konversionstherapien" sollen bei unter 18-Jährigen generell untersagt werden, zitierten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) am Montag aus einem Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums.

Bei einwilligungsfähigen Volljährigen wären diese Behandlungen jedoch grundsätzlich mit bestimmten Einschränkungen zulässig, heißt es in dem Bericht. Die Zulässigkeit gelte allerdings nicht, wenn Menschen, die bei ihrer Entscheidung, sich behandeln zu lassen, einem "Willensmangel" unterlägen – bedingt etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung. Verstöße gegen das Gesetz sollten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Geldstrafen geahndet werden.

Auch für Seelsorger und Psychotherapeuten

Spahn sagte dem RND, sogenannte Konversionstherapien sollten so weit wie möglich verboten werden. "Wo sie durchgeführt werden, entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid", sagte der bekennende Homosexuelle. "Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund."

Homosexualität sei keine Krankheit – "und ein Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: Es ist okay, so wie du bist", betonte Spahn. Spahn plant demnach, auch das Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen zu verbieten. Laut Ministerium sollen die Regelungen auch für seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche gelten.

Auch in Österreich Verbot in Arbeit

Hintergrund des Vorstoßes ist laut Gesundheitsministerium, dass auch in Deutschland immer noch Behandlungen gegen Homosexualität angeboten werden. In der medizinischen Fachwelt herrsche seit Jahren Konsens, dass diese schwerwiegende psychische Belastungen wie Depressionen, Angsterkrankungen und ein erhöhtes Suizidrisiko nach sich ziehen können. Zudem gebe es keine Belege für die Wirksamkeit.

Von den Verbotsregelungen des Gesetzes seien Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie ausgenommen, heißt es in dem Bericht. Auch gelten sie nicht für Behandlungen bei Störungen der Geschlechtsidentität. Dabei gehe es um Fälle, bei denen sich jemand nicht mit seinem biologischen Geschlecht identifizieren kann und daher eine Geschlechtsumwandlung anstrebt.

Auch in Österreich ist die Regierung mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes beauftragt. Im Juli nahm der Nationalrat einstimmig einen von der SPÖ vorangetriebenen Entschließungsantrag für ein Gesetz an, mit dem die Ausübung von Konversions- und "reparativen Therapieformen" zur sexuellen Umorientierung an Minderjährigen verboten wird. (APA, 4.11.2019)