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Oberösterreich folgt noch immer nicht den "Istanbul-Konvention", die Österreich 2013 ratifiziert hat.

Foto: Stephanie Pilick / dpa / picturedesk

Linz – Der Landesrechnungshof (LRH) Oberösterreich mahnt nach einer Initiativprüfung Verbesserungen bei den Leistungsvereinbarungen zur Wohnungslosenhilfe sowie einen kräftigen Ausbau bei Frauenhäusern ein. Bei Letzteren liege man weit unter den Empfehlungen der "Istanbul-Konvention", die Österreich 2013 ratifiziert habe.

Oberösterreich hätte demnach heuer 148 Plätze in Frauenhäusern benötigt, tatsächlich gebe es aber nur insgesamt 41, rechnete LRH-Direktor Friedrich Pammer vor. Durch den Neubau von drei Einrichtungen sollen bis 2026 zwar 18 zusätzliche Plätze entstehen, was aber immer noch viel zu wenig wäre. Bei der Finanzierung der Frauenhäuser regt der LRH an, ein Leistungspreissystem und die Spendenanrechnung zu prüfen. Derzeit werden die tatsächlichen betriebsnotwendigen Ausgaben abgegolten und Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Sponsoring nicht abgezogen.

Kaum Indikatoren zur Bewertung

Im Wohnungslosen-Bereich gibt es bereits ein Leistungspreissystem zur Vergütung an die Träger, es könnte aber einfacher gestaltet sein. Auch die Aufsicht könnte durch Vor-Ort-Kontrollen und den Einsatz einer Datenbank verbessert werden, so der LRH. Er moniert zudem, dass das 2008 erlassene Landessozialprogramm für Wohnungslose zwar Ziele definiert, aber kaum Indikatoren zur Bewertung der Zielerreichung festlege.

LRH-Direktor Pammer kritisiert u. a., dass Überschüsse aus der Leistungsverrechnung mit dem Land als Rücklage beim Träger bleiben und diesem für Leistungen der Wohnungslosenhilfe zur Verfügung steht. Aus seiner Sicht sollten aber allfällige Überschüsse unbedingt im Verfügungsbereich des Landes bleiben. Außerdem habe man die Angaben der Abteilung Soziales, die diese Überschüsse Ende 2017 auf rd. 1,1 Mio. Euro bezifferte, bei Stichproben nicht nachvollziehen können.

Insgesamt sieht der Rechnungshof das derzeit geltende System der Leistungspreise positiv, weil es zu Transparenz, Gleichbehandlung, wirtschaftlichem Vorgehen der Träger sowie zur Planungssicherheit beitrage. Es sei aber "nur eingeschränkt übersichtlich und sollte verbessert werden". Insgesamt habe die Prüfung allerdings gezeigt, dass "die Abrechnung transparent und nachvollziehbar ist", konstatierte Pammer.

Ausbau des Gewaltschutzes "dringend"

Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) sieht ein "überwiegend positives Zeugnis". Die Leistungsverträge im Bereich der Wohnungslosenhilfe würden derzeit neu verhandelt, dabei werde man die Verbesserungsvorschläge des LRH berücksichtigen. Was die Frauenhäuser angeht, "habe ich schon oft darauf hingewiesen, dass es dringend einen Ausbau an Gewaltschutzeinrichtungen in Oberösterreich braucht", so Gerstorfer.

FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr sieht hingegen vor allem bei der Kontrolle und Prüfung "deutlichen Aufholbedarf". Angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe rund um den Linzer Sozialverein B37, der ohne Bescheide Gelder ausbezahlt haben soll, "sollte die geplante Leistungsvereinbarung für 2020 jedenfalls strengere Regelungen beinhalten", fordert er. "Gerade die Empfehlung des LRH, wonach Überschüsse im Verfügungsbereich des Landes bleiben sollen, muss rasch umgesetzt werden." (APA, 4.11.2019)