Tönte laut, ist nun leise: Johann Gudenus.

Nach seinem unrühmlichen Abschied aus der Politik hat Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Johann Gudenus auch den sozialen Medien den Rücken gekehrt. Nun ist er zurück – aber nur, weil ihn ein Gerichtsurteil dazu zwingt. Gudenus muss nämlich, wie schon öfter zuvor, eine unwahre Behauptung zulasten Dritter widerrufen.

Der ehemalige FPÖ-Klubobmann hatte behauptet, die Stadt Wien verleihe "hunderten Muslimen in nur drei Monaten die Staatsbürgerschaft". Als langjähriger Politiker wusste Gudenus wohl, dass das schon allein gesetzlich gar nicht möglich ist, trotzdem verbreitete er die Falschmeldung. Womit er wohl nicht gerechnet hatte, war, dass Stadtrat Jürgen Czernohorszky sich dagegen mit rechtlichen Mitteln wehren würde.

Bereits im Juli entschied das Wiener Handelsgericht, dass Gudenus die Behauptung widerrufen und es ab sofort unterlassen muss, gleichartige unwahre und kreditschädigende oder ehrenrührige Behauptungen aufzustellen und zu verbreiten. Nun ist es so weit: Auf seinem ansonsten recht verwaisten Facebook-Profil prangt nun eine entsprechende Widerrufsmeldung. (red, 5.11.2019)