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In Polen wurde bereits mehrfach gegen die umstrittene Justizreform demonstriert.

Foto: REUTERS/Kacper Pempel

Weiterer Dämpfer für die umstrittene Justizreform in Polen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag die unterschiedliche Senkung des Pensionsalters von Richterinnen und Richtern sowie die mögliche Verlängerung ihrer Dienstzeit durch den Justizminister für unzulässig erklärt. Mit seinem Urteil gab der EuGH einer Klage der EU-Kommission statt.

Das beanstandete polnische Gesetz war 2017 von der Regierung der rechtsnationalen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) verabschiedet worden. Es sah vor, das Pensionsantrittsalter für Richter an ordentlichen Gerichten sowie für Staatsanwälte zu senken – und zwar von bisher einheitlich 67 Jahren auf 65 Jahre für Männer und 60 für Frauen. Laut EuGH stellt dies eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar und verstößt damit gegen EU-Recht.

Umstrittene Dienstzeiten

Gekippt wurde zudem das Recht des Justizministers, die Dienstzeit einzelner Richterinnen und Richter zu verlängern. Regierungskritiker in Polen, aber auch die EU-Kommission in Brüssel sowie schließlich der EuGH in Luxemburg sahen dadurch die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet: Genehme Richter, so die Befürchtung, könnten länger im Amt belassen und unbequeme frühzeitig ausgesiebt werden.

Unmittelbarer Handlungsbedarf für Warschau ergibt sich durch das Urteil vorerst nicht. Polen hatte bereits voriges Jahr auf die Klage reagiert und das beanstandete Gesetz geändert. Das Pensionsantrittsalter von Richterinnen wurde dem ihrer männlichen Kollegen angeglichen, also auf 65 Jahre erhöht. Auch die Durchgriffsrechte des Justizministers wurden eingeschränkt.

Das bedeutet, dass nun erneut Brüssel am Zug ist: Die Kommission muss entscheiden, ob sie das Gesetz in seiner derzeit gültigen Form akzeptieren oder erneut beim EuGH klagen will.

Sorge um Gewaltenteilung

Der aktuelle Streit betraf nur einen Teilaspekt von Polens Justizreform. Diese umfasst unter anderem auch Änderungen im Verfassungsgericht, die vielfach als Untergrabung der Gewaltenteilung kritisiert wurden. Zuletzt hatte der EuGH im Juni auch die Senkung des Pensionsalters für Höchstrichter gekippt.

Das Urteil vom Dienstag hat keinen direkten Bezug zum Rechtsstaatsverfahren nach Artikel sieben des EU-Vertrags, das seit 2017 gegen Warschau läuft. Dieses kann zum Entzug der Stimmrechte im Rat führen, jedoch wäre dazu ein Konsens aller anderen Mitgliedsstaaten nötig. Anders als jenes politische Verfahren ist ein EuGH-Verfahren rein rechtlicher Natur.(Gerald Schubert, 5.11.2019)