Die Geschworenen erkannten den Angeklagten am Mittwoch in St. Pölten einstimmig für schuldig an einem Mord, der bereits 14 Jahre zurückliegt.

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St. Pölten – Ein 62-Jähriger, der 2005 seine Ehefrau in Wilhelmsburg (Bezirk St. Pölten-Land) mit einem Stich in den Hals getötet haben soll, ist am Mittwoch in St. Pölten wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen entschieden einstimmig. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Erschwerend wirkte sich bei der Strafbemessung aus, dass der Angeklagte "besonders heimtückisch vorgegangen" sei und die Tat in Anwesenheit der Kinder begangen habe, sagte die vorsitzende Richterin. Mildernd war der ordentliche Lebenswandel des Mannes zum Tatzeitpunkt und zwischen den beiden Gefängnisaufenthalten im Kosovo und in Österreich. Der Beschuldigte war nach der Tat in seine Heimat Kosovo geflüchtet, wo er 2009 zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde. Dort soll er sich auf Notwehr berufen haben.

"Tyrann, herrschsüchtig"

Dem 62-Jährigen wurde vorgeworfen, am 5. Juni 2005 mit einem Messer auf seine Frau im Zimmer, in dem sie schlief, eingestochen zu haben. Die 36-Jährige starb nach massivem Blutverlust. Zum Motiv führte Staatsanwalt Karl Fischer aus, dass es Eheprobleme und zuvor eine Wegweisung gab, der Beschuldigte sei ein "Tyrann, herrschsüchtig und hat seine Frau regelmäßig geschlagen". Das spätere Opfer wollte sich laut Staatsanwalt scheiden lassen, "das war für ihn unerträglich, weil er befürchtet hat, seine Kinder zu verlieren". Deshalb habe er beschlossen, sie umzubringen.

"Hatte nie Tötungsvorsatz"

Verteidiger Anton Pelwecki betonte hingegen: "Mein Klient hatte nie einen Tötungsvorsatz. Er wollte seine Frau nie umbringen." Sie sei damals mit einem Messer auf seinen Mandanten zugekommen, "dann haben sich die Ereignisse praktisch überschlagen": "Es gab einen kurzen Kampf, im Zuge dieser Auseinandersetzung ist die tödliche Verletzung entstanden." Zur vom Angeklagten behaupteten Notwehrsituation sagte der Staatsanwalt: "Die Obduktion ergab keine Hinweise auf eine Kampfhandlung."

Verurteilung im Kosovo

In eine´r E-Mail, die verlesen wurde, schrieben die Kinder: "Unserer Meinung nach hat unser Vater die Strafe abgesessen. Wir möchten, dass diese Sache ein Ende hat." Die Strafe im Kosovo hat er bereits verbüßt, sie ist ebenso wie die U-Haft seit 2018 auf die am Mittwoch verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen. "Eine Verurteilung im Kosovo verhindert eine Verurteilung in Österreich nicht", sagte die Richterin in St. Pölten. Das Verbot der Doppelbestrafung gelte innerhalb der EU und im Schengenraum. Der Beschuldigte war aufgrund eines internationalen Haftbefehls bei einer Reise nach Albanien festgenommen und nach Österreich ausgeliefert worden. (APA, 6.11.2019)